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Kredit

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Erneuerbare Energien – Speicher

Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern

Das Wichtigste in Kürze

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  • Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

Ab sofort: Höhere PV-Einspeisung für Bestandsanlagen möglich

  • Betreiberinnen und Betreiber einer PV-Anlage bis einschließlich 7 kWp installierter Leistung können ab sofort ihre Einspeiseleistung auf 100 % erhöhen. Die bisherige Begrenzung der maximalen Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt war angelehnt an das damals aktuelle EEG. Diese Anforderung ist seit dem 01.01.2023 aus dem EEG entfallen (§ 100 Abs. 3a EEG 2023).
    Hinweis: Bitte teilen Sie die Erhöhung der Einspeiseleistung Ihrem Netzbetreiber mit.
  • Für bestehende PV-Anlagen über 7 kWp gilt ab sofort die Regelung des aktuellen EEG, wonach bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems die Einspeiseleistung maximal 70 % betragen darf. Ab dem Einbau eines intelligenten Messsystems entfällt die Vorgabe zur Einspeisebegrenzung und es dürfen 100 % eingespeist werden. Bei über das EEG geförderten Anlagen sind die Regelungen des EEG maßgebend.
  • Neue PV-Anlagen und Batteriespeicher werden mit dem Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) gefördert.