Kredit Nr.358, 359Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab -,-- % effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • Wir fördern: einzelne ener­getische Maß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht aus­gezahlt wurde
  • Ihr Vorteil: Zwischen­finan­zierung bis zu 100 % der Kosten der be­zuschuss­ten ener­getischen Maß­nahme
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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