Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: von 10 % bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohn­komfort schaffen wollen
  • Ihr Vorteil: Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Antragstellung wieder möglich

Ab sofort können Sie wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden beantragen – zu unver­änderten Förder­voraus­setzungen und Konditionen.

Wichtig: Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben be­gonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Ihren Antrag stellen Sie bequem und einfach im KfW-Zuschussportal.

Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie Lieferungs- oder Leistungs­verträge abschließen.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.