Zuschuss Nr.458Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

    Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht an­rechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merk­blatt „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude“.

  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Identifizierung und Nachweiseinreichung

Ab sofort ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung im Kunden­portal „Meine KfW“ auch für folgende Antragsteller­gruppen möglich:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum

    Zum Sondereigentum gehören:

    • die Räume der Wohnung (einschließ­lich der Boden­beläge, Tapeten, Einbau­möbel, nicht tragende Wände inner­halb der Wohnung und Sanitär­installationen)
    • Hei­zungen im Wohnungs­eigentum (z. B. Gas-Etagen­heizung und Luft-Luft-Wärme­pumpe)
    • Versorgungsleitungen, die nur eine Wohnung versorgen und in der eine Teilungs­erklärung zum Sonder­eigentum erklärt wurden
    • ggf. noch weitere Räume außer­halb der ab­geschlossenen Wohnung (z. B. Keller­raum und Dach­boden)
    umsetzen

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.