Zuschuss Nr.458Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antragstellende in den vom Hoch­wasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vor­haben möglich.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Eine Beantragung des Klima­geschwindig­keits­bonus ist auch dann möglich, wenn die Heizungs­anlage durch das Hoch­wasser beschädigt und nicht mehr funktions­tüchtig ist. Antrag­stellende müssen eine Eigen­erklärung, dass die Heizung vor dem Hoch­wasser funktions­tüchtig war, vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 % der geför­derten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Rege­lungen im Merk­blatt behalten ihre Gültigkeit.

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.