Zuschuss Nr.464Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Zuschuss

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
  • Zuschuss bis zu 75.000 Euro

    Der maximale Zuschussbetrag kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.

    je Wohneinheit für Wohngebäude
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubeglei­tung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten

Das kann zum Beispiel ein Energie­berater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und erstellt die "Bestätigung zum Antrag", die Sie für Ihren Kredit­antrag brauchen.

einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Experten für Energieeffizienz finden

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.