Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Nichtwohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz. Zu den Baunebenkosten zählen verschiedene Ausgaben, die im Rahmen der Sanierung anfallen können (z. B. für Architekten- und Ingenieurleistungen). Wiederherstellungskosten können zum Beispiel entstehen, wenn Sie die Außenwanddämmung verputzen oder Außenanlagen wie Zugangswege wiederherstellen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. - die Nachhaltigkeitszertifizierung
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude", wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Wohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz. Umfeldmaßnahmen umfassen die Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, sowie die Inbetriebnahme (z. B. Energetische Planung, Baustelleneinrichtung, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen oder Wiederherstellungsarbeiten). Wiederherstellungskosten können zum Beispiel entstehen, wenn Sie die Außenwanddämmung verputzen oder Außenanlagen wie Zugangswege wiederherstellen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. - die Nachhaltigkeitszertifizierung
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude", wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in Wohnfläche umwidmen.
Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
---|---|---|
Unbeheizte Nichtwohnfläche Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen. | Neue Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag. | Wie bei einem Neubau |
Unbeheizte Nichtwohnfläche Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen. | Erweiterung von bestehender Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. | Wie bei einer Sanierung |
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Beheizte Nichtwohnfläche Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale. Dies können auch denkmalgeschützte Nichtwohnflächen sein. | Neue Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für
- einzelne energetische Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder der Heizung, mit denen Sie nicht mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 oder das Effizienzhaus Denkmal erreichen. Für diese Einzelmaßnahmen können Sie einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
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