Bestätigung zum Antrag für gewerbliche Produkte

Bitte erstellen Sie eine gBzA (gewerbliche Bestätigung zum Antrag) über diesen Link nur, wenn dies von Ihrem Bank­berater ausdrücklich erwünscht ist.

Ab dem 01.08.2024 können Sie für folgende Produkte eine neue gBzA mit verbesserter Nutzerführung erstellen:

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380)
  • ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364)

Bitte beachten Sie bei allen gBzA-IDs, die bis zum 30.07.2024 generiert worden sind bzw. noch werden: Sie können diese nur noch bis einschließlich 30.07.2024 nutzen. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeits­dauer – ihre Gültigkeit und müssen neu erstellt werden.

Anwendung

Mit der Anwendung können Sie Ihre Daten erfassen und als PDF ausdrucken. Beim Ausdruck erhalten Sie eine gBzA-ID, die Sie zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen PDF-Formular zu Ihrem Beratungs­gespräch mitnehmen. Ihr Bank­berater kann nun die gBzA-ID in seinen Systemen erfassen und die dazu gehörigen Daten werden automatisch übernommen. Das spart Zeit.

Start der Anwendung