Bitte erstellen Sie eine gBzA (gewerbliche Bestätigung zum Antrag) über diesen Link nur, wenn dies von Ihrem Bankberater ausdrücklich erwünscht ist.
Ab dem 01.08.2024 können Sie für folgende Produkte eine neue gBzA mit verbesserter Nutzerführung erstellen:
Bitte beachten Sie bei allen gBzA-IDs, die bis zum 30.07.2024 generiert worden sind bzw. noch werden: Sie können diese nur noch bis einschließlich 30.07.2024 nutzen. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer – ihre Gültigkeit und müssen neu erstellt werden.
Mit der Anwendung können Sie Ihre Daten erfassen und als PDF ausdrucken. Beim Ausdruck erhalten Sie eine gBzA-ID, die Sie zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen PDF-Formular zu Ihrem Beratungsgespräch mitnehmen. Ihr Bankberater kann nun die gBzA-ID in seinen Systemen erfassen und die dazu gehörigen Daten werden automatisch übernommen. Das spart Zeit.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: kfw.de/s/deiBeROp
Link kopieren Link kopiert