Kredit Nr.297, 298Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

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Förder­zeitraum für befristete Förderung endet spätestens zum 30.06.2026

Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwick­lung und Bau­wesen (BMWSB) die befristeten Förder­stufen Effizienz­haus 55 (EH55) beziehungs­weise Effizienz­gebäude 55 (EG55) innerhalb der Produkt­familie „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt.

Wir weisen darauf hin, dass die befristete Förderung eines Effizienz­hauses 55 beziehungs­weise Effizienz­gebäudes 55 spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2026 endet (Antrags­eingang bei der KfW). Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vor­behalt der Ver­fügbar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.