Attraktive Konditionen für Photovoltaik­anlagen und andere Stromerzeugungs­anlagen

Das Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) bietet Ihnen für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe.

Voraussetzung: Sie nutzen mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort oder die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitäts­vorhabens (Modul F) beantragt.