Bildungskredit (173), Informationen zum Abschluss eines Kreditvertrages

über einen Bildungskredit mit Verbrauchern im Fernabsatz

Stand 10/2011, Bestellnummer 600 000 0239

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Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

Bevor Sie im Fernabsatz per Briefverkehr mit uns einen Kreditvertrag über einen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 01.04.2009 abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - in Verbindung mit Artikel 246 § 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB) einige allgemeine Informationen über uns, zur angebotenen Finanzdienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben:

A. Allgemeine Informationen zur KfW

Name, Rechtsform und Anschriften der KfW

Die KfW ist eine rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie erreichen uns unter folgender Anschrift:

KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Telefon: 069 74 31 - 0
Telefax: 069 74 31 - 29 44

Für Bildungskredite ist die Niederlassung Bonn der KfW zuständig, die Sie unter der Anschrift:

Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn
Telefon: 069 7431-99 96
Telefax: 069 74 31-95 00

Internet: www.kfw.de
E-Mail: bildungskredit@kfw.de

erreichen.

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der KfW

Die KfW wird vertreten durch ihren Vorstand. Mitglieder des Vorstands sind:

Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender) Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath.

Hauptgeschäftstätigkeit der KfW

Die KfW hat die Aufgabe, Fördermaßnahmen auf den ihr gesetzlich zugewiesenen Gebieten durchzuführen. Dies umfasst auch die Finanzierung von Maßnahmen zur Bildungsförderung. Die KfW wird vom Bundesministerium der Finanzen beaufsichtigt.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der KfW aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zu richten an:

Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main

B. Informationen zur angebotenen Finanzdienstleistung

Wesentliche Leistungsmerkmale

Die KfW bietet mit dem Bildungskredit die Überlassung eines Geldbetrags auf Zeit gegen Entgelt an (Kreditgewährung). Grundlage ist die jeweils geltende Fassung der Förderbestimmungen des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten des BMBF.

Für die Bewilligung des Kredites (Kreditbeträge, Zahlungszeitpunkte und Karenzzeit) ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt zuständig. Ändert die Bewilligungsbehörde den Leistungsumfang, so wird die KfW den Kredit entsprechend anpassen.

Mit Abschluss des Kreditvertrages verpflichtet sich die KfW, der Kreditnehmerin/dem Kreditnehmer (Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer werden im Folgenden einheitlich Kreditnehmer genannt) die vereinbarten Kreditbeträge unbar bereit zu stellen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung der Kreditsumme und zu Zinszahlungen gemäß den Bestimmungen des Kreditvertrags. Ausgezahlt wird der Kredit nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen auf das Konto, das der Kreditnehmer im Kreditantrag angegeben hat.

Der Zinssatz ist variabel und wird - vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage - zum 01.04. und 01.10. jeweils für ein halbes Jahr nach der European Interbank Offered Rate für die Geldbeschaffung von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 1 % Punkt p. a. bestimmt.

Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen. Der Kreditnehmer ist während der Dauer der Bewilligung und einer Karenzzeit, insgesamt für einen Zeitraum von vier Jahren, von der Zinszahlungs- und Tilgungspflicht befreit. In Ziffer 1.2 des Kreditvertrags ist angegeben, wann diese Karenzzeit beginnt und abläuft. Die Zinszahlungspflicht für den Kreditnehmer setzt zum Zeitpunkt des Tilgungsbeginns ein (Zeitpunkt siehe Ziffer 1.3 des Kreditvertrags).

Der Kreditnehmer hat der KfW eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die KfW wird dann die fälligen Zins- und Tilgungsraten zum jeweiligen Zahlungstermin einziehen.

Der Gesamtpreis des Kredites ist zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Kreditvertrags noch nicht bekannt, weil die gesamten Auszahlungsbeträge und die jeweiligen Auszahlungstermine zum Abschluss des Kreditvertrages noch nicht feststehen und der Zinssatz variabel ist.

Neben den vorgenannten Zahlungsverpflichtungen können dem Kreditnehmer auch noch Kosten entstehen, deren Höhe der KfW nicht bekannt ist, z. B. für die Identitätsfeststellung.

Die KfW darf den Kredit wegen Zahlungsverzuges kündigen. Darüber hinaus besteht für die KfW die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund. Näheres entnehmen Sie der Ziffer 3.2 bis 3.4 des Kreditvertrags. Darüber hinaus wird die KfW den Kredit bei der Kürzung des Kreditanspruchs durch die zuständige Bewilligungsbehörde in entsprechendem Umfang kündigen (Ziffer 3.5 des Kreditvertrages).

Der Kredit kann vom Kreditnehmer - auch in Teilbeträgen - vorzeitig zurückgezahlt werden. Kosten oder Gebühren entstehen Ihnen dadurch nicht (siehe Ziffer 2.3.5 des Kreditvertrags).

Sie können den Kredit jederzeit zum Ende eines Monats kündigen.

Sie haben ein Widerrufsrecht. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung am Ende des Kreditvertrags.

Rechtsordnung/Gerichtsstand

Für die Anbahnung des Kreditvertrags gilt Deutsches Recht ebenso wie für die gesamte Geschäftsverbindung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel und keine Vertragsbestimmung über das auf die Vereinbarung anwendbare Recht.

Vertragssprache

Vorabinformationen und Vertragsbedingungen werden nur auf Deutsch mitgeteilt. Auch während der gesamten Geschäftsverbindung wird die KfW nur die deutsche Sprache verwenden.

C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages

Zustandekommen des Kreditvertrags

Der Kreditvertrag kommt zustande, indem er vom Kreditnehmer ohne jede Änderung, Zusätze oder Streichung unterschrieben und an die KfW geschickt wird und die KfW dem Kreditnehmer ein von ihr gegengezeichnetes Exemplar des Kreditvertrags zurücksendet.