ERP-Regionalförderprogramm - 062 (KMU) 072 (KU)

Stand 09/2011, Bestellnummer 600 000 0186

Merkblatt - Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten

Förderziel

Das ERP-Regionalförderprogramm dient der zinsgünstigen mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU in deutschen Regionalfördergebieten. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern.

Kleine Unternehmen können dabei in einem KU-Fenster besonders günstige Konditionen erhalten.

Wer kann Anträge stellen?

  • Kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen.
  • Existenzgründer, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten

Eine Antragstellung im KU-Fenster erfordert zudem die Einhaltung der Kriterien für kleine Unternehmen (KU). Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Bestellnummer 600 000 0196.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Nähere Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Bestellnummer 600 000 0193.

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Gewerbliche Baukosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden.
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals . Erwerber müssen unabhängig sein (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb). Im Fall kleiner Unternehmen können auch Familienangehörige beziehungsweise ehemalige Beschäftigte des ursprünglichen Eigentümers gefördert werden. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
  • Beratungsdienstleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z. B. bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden.
  • Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung.

Besonderheiten bei vermieteten Immobilien und Leasing:

Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Eine Bestätigung der Hausbank ist erforderlich. Zusätzlich gilt, dass Kaufvorhaben nur gefördert werden können, wenn die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.

Für Leasinggesellschaften gilt: Die Förderung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist nur möglich, sofern auch der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt. Eine Bestätigung der Hausbank ist erforderlich.

Bei Investitionen in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte förderfähig. Zwischen Hausbank und Leasinggeber kann ein Kredit- oder Forderungskaufvertrag abgeschlossen werden. Vorhaben im Rahmen des Sale & Lease-Back und im so genannten Doppelstockmodell können nicht finanziert werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" gefördert werden).
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, sowie Betriebsmittelfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Regionalförderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.

Kreditbetrag

Mit dem Förderprogramm können bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten in den Regionalfördergebieten der alten Länder und bis zu 85 % in den neuen Ländern und Berlin finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt

• maximal 3 Millionen Euro pro Vorhaben. 

Laufzeit

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
  • bis zu 15 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren (15/5)
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/5) bei Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und tätigen Beteiligungen entfallen.

Zinssatz

  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben, danach gilt für die Restlaufzeit der bei Ablauf der Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen.
  • Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Dabei gelten für kleine Unternehmen (KU) besonders günstige Konditionen.
  • Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

Hierbei erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu.

Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der zwischen Ihnen und der Hausbank vereinbarte kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes entnehmen Sie bitte der Anlage zur Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme. Vertiefende Informationen zu unserem Risikogerechten Zinssystem können Sie dem KfW-Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem", Bestellnummer 600 000 0038, entnehmen.

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabrufnummer  069 74 31-42 14.

Bereitstellung/Bereitstellungsprovision

  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
  • Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
  • Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat berechnet.

Tilgung

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach tilgen Sie in gleich hohen vierteljährlichen Raten.

Sie können den Kredit gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise vorzeitig tilgen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt die Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.

Sofern Ihnen anderweitig beantragte öffentliche Mittel (z. B. Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Zuschuss) oder Mittel aus Länderprogrammen) trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht bewilligt wurden, können Sie ausnahmsweise Ihren Antrag nach Investitionsbeginn einreichen.

Sicherheiten

Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besiche¬rung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Ihr Kreditinstitut reicht uns zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:

  • Das von Ihnen unterschriebene Antragsformular 600 000 0141
  • Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist bei Krediten an KU 072 und an KMU 062 anzugeben.
  • Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein", Formularnummer 600 000 0139
  • Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196; für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0095). Die Selbsterklärung verbleibt bei Ihrer Hausbank.

Beihilferechtliche Regelungen

Im ERP-Regionalförderprogramm vergibt die KfW für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Bestellnummer 600 000 0196):

  • "Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen" sowie "Beihilfen für Beratungsdienstleistungen und Messeteilnahmen" im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008).

Die beihilferechtlichen Regelungen verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Bestellnummer 600 000 0065).

Hinweis zur Subventionserheblichkeit

Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

Hinweis ERP-Vergabebedingungen

Für dieses Programm gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sowie die Richtlinie für ERP-Förderkredite an kleine und mittlere Unternehmen in den regionalen Fördergebieten.