KfW-Studienkredit (174), Informationen zum Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung
zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit mit Verbrauchern im Fernabsatz zwecks Erhöhung des Kreditbetrags
Stand 11/2011, Bestellnummer 600 000 1089
Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Bevor Sie im Fernabsatz per Briefverkehr mit uns einen Kreditvertrag über die Erhöhung eines KfW-Studienkredits abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - in Verbindung mit der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht - BGB-InfoV) einige allgemeine Informationen über uns, zur angebotenen Finanzdienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben:
A. Allgemeine Informationen zur KfW
Name, Rechtsform und Anschriften der KfW
Die KfW ist eine rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie erreichen uns unter folgender Anschrift:
KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Telefon: 069 74 31-0
Telefax: 069 74 31-29 44
Für KfW-Studienkredite ist die Niederlassung Bonn der KfW zuständig, die Sie unter der Anschrift:
Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn
Telefon: 0800 539 9003
Telefax: 069 74 31-95 00
Internet: www.kfw.de
E-Mail: KfW-Studienkredit@kfw.de
erreichen.
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der KfW
Die KfW wird vertreten durch ihren Vorstand. Mitglieder des Vorstands sind:
Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender) Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath.
Hauptgeschäftstätigkeit der KfW
Die KfW hat die Aufgabe, Fördermaßnahmen auf den ihr gesetzlich zugewiesenen Gebieten durchzuführen. Dies umfasst auch die Finanzierung von Maßnahmen zur Bildungsförderung. Die KfW wird vom Bundesministerium der Finanzen beaufsichtigt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der KfW aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zu richten an:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
B. Informationen zur angebotenen Finanzdienstleistung
Wesentliche Leistungsmerkmale
Die KfW bietet mit dem KfW-Studienkredit die Überlassung eines Geldbetrags auf Zeit gegen Entgelt an (Kreditgewährung).
Für die Bewilligung des Kredites (Kreditbeträge, Zahlungszeitpunkte und Karenzzeit) ist ausschließlich die KfW zuständig.
Mit Abschluss des Kreditvertrages verpflichtet sich die KfW, dem Darlehensnehmer die vereinbarten Kreditbeträge unbar bereit zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung der Kreditsumme und zu Zinszahlungen gemäß den Bestimmungen des Kreditvertrags.
Der Zinssatz ist variabel. Bis zu dem in Abschnitt III Ziffer 4.2 Absatz 1 des Angebots auf Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit genannten Termin gilt als Zinssatz für den jeweiligen Darlehensgesamtbetrag ab dem 01.04. und 01.10. jeweils für ein halbes Jahr maximal die European Interbank Offered Rate für die Geldbeschaffung von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten zuzüglich des in Abschnitt III Ziffer 4.2 Absatz 1 des Angebots auf Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit ausgewiesenen Aufschlags. Falls die vorstehend genannten Termine nicht auf einen Tag fallen, an dem ein EURIBOR-Satz ermittelt wird, gilt der EURIBOR-Satz, der für den nächsten Tag ermittelt wird, an dem wieder ein EURIBOR-Satz festgestellt wird.
Bis zu dem in Abschnitt III Ziffer 4.4 des Angebots auf Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit genannten Termin wird der jeweilige Darlehenshöchstbetrag höchstens mit dem dort ausgewiesenen Sollzinssatz verzinst.
Die KfW ist zu dem in Abschnitt III Ziffer 4.2 Absatz 3 des Angebots auf Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit genannten Termin berechtigt, den Zinssatz für die Restlaufzeit des Kredites anzupassen. Näheres hierzu regelt Abschnitt III Ziffer 4.2 Absatz 3 des Angebots.
Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen. Der Darlehensnehmer ist während der Dauer der Auszahlung und einer Karenzzeit von der Tilgungspflicht befreit. Während der Auszahlungsphase ist die KfW berechtigt, die Zinsen von den auszuzahlenden Darlehensbeträgen einzubehalten.
An die Karenzphase schließt die Tilgungsphase an. In der Tilgungsphase ist das Darlehen innerhalb von höchstens 25 Jahren in monatlichen Annuitäten in Höhe von mindestens Euro 20,- zurückzuzahlen.
Der Darlehensnehmer hat der KfW eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die KfW wird dann die fälligen Zins- und Tilgungsraten zum jeweiligen Zahlungstermin einziehen.
Der Gesamtpreis des zusätzlichen Kreditbetrages ist zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit noch nicht bekannt, weil die Höhe der einzelnen Auszahlungsbeträge nicht feststeht und der Zinssatz variabel ist. In Abschnitt I Ziffer 3.1 des Angebots auf Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit ist der Gesamtbetrag der vom Darlehensnehmer zur Tilgung des Darlehenshöchstbetrags sowie zur Zahlung der Zinsen und sonstigen Kosten zu leistenden Zahlungen unter bestimmten Annahmen angegeben.
Der Kredit kann vom Darlehensnehmer - auch in Teilbeträgen - nach Auslaufen der Auszahlungs- und Karenzphase vorzeitig ausschließlich im Lastschriftverfahren zu den Stichtagen 01.04. und 01.10. zurückgezahlt werden. Kosten oder Gebühren stellt die KfW hierfür nicht in Rechnung.
Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 01.04. oder 01.10. eines jeden Jahres ganz oder teilweise kündigen. Die KfW ist berechtigt, den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzuges zu kündigen. Darüber hinaus besteht für die KfW die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund. Näheres entnehmen Sie der Ziffer 5.1 des bereits geschlossenen Kreditvertrages über einen KfW-Studienkredit.
Die KfW verwaltet das Darlehenskonto ausschließlich im Rahmen einer Online-Kontoführung (inklusive Elektronischer Post-Box) im Internet. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, sein Konto über die Internet-Anwendung für Darlehensnehmer aus dem KfW-Studienkredit zu verwalten und die ihm dort zur Verfügung gestellten Funktionalitäten zu nutzen.
Die KfW macht Ihnen gegenüber keine Telekommunikationskosten geltend.
Sie haben ein Widerrufsrecht. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung am Ende des Angebots.
Rechtsordnung/Gerichtsstand
Für die Anbahnung des Kreditvertrags gilt Deutsches Recht ebenso wie für die gesamte Geschäftsverbindung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel und keine Vertragsbestimmung über das auf die Vereinbarung anwendbare Recht.
Vertragssprache
Vorabinformationen und Vertragsbedingungen werden nur auf Deutsch mitgeteilt. Auch während der gesamten Geschäftsverbindung werden wir nur die deutsche Sprache verwenden.
C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages
Zustandekommen des Kreditvertrags
Der Kreditvertrag über die Erhöhung des KfW-Studienkredits kommt zustande, indem die KfW das ihr über den Vertriebspartner zugeleitete schriftliche Angebot des Darlehensnehmers auf Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit zwecks Erhöhung des Kreditbetrages mittels eines Annahmeschreibens gegenüber dem Darlehensnehmer annimmt.