KfW-Programm Offshore-Windenergie (273)

Stand 05/2011, Bestellnummer 600 000 1940

Merkblatt - Kredite zur Finanzierung von Offshore-Projekten in Deutschland

Um den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland zu beschleunigen, begleitet die KfW im Auftrag des Bundes die Finanzierung von  Offshore-Projekten in Deutschland.

Finanziert wird die Errichtung von bis zu zehn Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee. Die Anlagen müssen die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich ("EEG") vom 25.10.2008 (BGBl. 2008 Teil I Nr. 49, S. 2074) erfüllen. Die Kreditvergabe erfolgt nach dem verschärften Windhundverfahren, das heißt entscheidend sind die Kreditzusagen der jeweiligen Finanzierungskonsortien.

Für die Finanzierung der Investitionskosten stellt die KfW Kredite zu Marktkonditionen zur Verfügung.

Projektfinanzierungen können 

A: als Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien erfolgen, sofern sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu (vergleiche auch Hinweise auf Seite 2) und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligen und eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt.

B: durch ein Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem Direktkredit der KfW erfolgen. 

C: zur Absicherung unvorhergesehener Mehrkosten in der Errichtungsphase zusätzlich zu A oder B als Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien gewährt werden (cost overrun facility), sofern sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der betreffenden Konsortialfinanzierung der Mehrkosten beteiligen. Die Auszahlung dieses Kredits ist nur bei Auftreten unvorhersehbarer Mehrkosten möglich.

Wer kann Anträge stellen?

Alle Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund), die in der deutschen AWZ oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee investieren und eine Projektfinanzierung benötigen.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Bestellnummer 142 251).

Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil der KfW:

A: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien beträgt der Finanzierungsanteil bezogen auf den gesamten Fremdkapitalbedarf maximal 50 %.

B: Bei Projektfinanzierungen als bankdurchgeleiteter Kredit in Kombination mit einem Direktkredit der KfW beträgt der Finanzierungsanteil maximal 70 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs.

C: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien beträgt der Finanzierungsanteil bezogen auf den Fremdkapitalbedarf für unvorhergesehene Mehrkosten (cost overrun facility) maximal 50 %.

Ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 1/3  des Gesamtkapitalbedarfs ist vorrangig in die Projektgesellschaft einzubringen.

Kreditbetrag:

A: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien beträgt der maximale Kreditbetrag der KfW 400 Millionen Euro pro Projekt.

B: Bei Projektfinanzierungen durch ein Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW beträgt der maximale Kreditbetrag der KfW 700 Millionen Euro pro Projekt.

C: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien zur Absicherung von unvorhersehbaren Mehrkosten in der Errichtungsphase ("cost overrun facility") beträgt der maximale Kreditbetrag 100 Millionen Euro.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zulässig?

Die Mitfinanzierung der im KfW-Programm Offshore-Windenergie geförderten Anlagen aus anderen KfW-Programmen oder ERP-Programmen ist nicht möglich.

Eine Kombination der unter diesem Programm vergebenen Kredite mit anderen Förderprogrammen oder Mitteln des Bundes zur Finanzierung/Absicherung der Investitionen (inklusive Bürgschaften oder Garantien) ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen oder Mitteln der Länder zur Finanzierung/Absicherung der Investitionen (z. B. Landesbürgschaften) ist hingegen möglich, sofern die Risikoübernahme der öffentlichen Hand insgesamt nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierung beträgt. Der Einsatz dieser zusätzlichen öffentlichen Förderprogramme oder Mittel unterliegt den jeweils zu beachtenden EU-beihilferechtlichen Vorgaben.

Eine Kombination mit Mitteln der Europäischen Invvestitionsbank (EIB) sowie mit Mitteln anderer Banken, die von ausländischen staatlichen Exportversicherern abgesichert werden, ist möglich.

Direktkredite der KfW im Rahmen von Bankenkonsortien werden pari passu zu den mindestens gleich hohen Krediten der Geschäftsbanken gewährt. Auf den Anteil der Geschäftsbanken dürfen die Kredite, die durch staatliche Bürgschaften oder Garantien abgesichert werden sowie Direktkredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) - soweit sie nicht durch Geschäftsbanken avaliert werden - nicht angerechnet werden.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die Kreditlaufzeit für die Finanzierung beträgt bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Die Kreditlaufzeit der "cost overrun facility" (C) darf die Kreditlaufzeit von A bzw. B nicht überschreiten.

Wie sind die Konditionen?

A und C: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien übernimmt die KfW die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Freijahre, Tilgungsmodus, Margen,  Bereitstellungsprovision, Gebühren, Besicherungsstruktur), sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden.

B: Bei Projektfinanzierungen durch ein Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW gelten jeweils folgende Konditionen:

  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart.
  • Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen im Rahmen des am Tag der Zusage  geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann in dem Durchleitungskredit unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Für den Direktkredit prüft die KfW, ob sie die Bonitäts- und Risikoeinschätzung der Hausbank übernehmen kann. Sie übernimmt grundsätzlich den Zinssatz des Durchleitungskredits, sofern dieser nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich angesehen werden kann und über dem jeweils anzuwendenden EU-Referenzzinssatz liegt.
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
  • Gebühren: Die Hausbank kann dem Kreditnehmer marktübliche Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren gesondert in Rechnung stellen. Für den Direktkredit erhebt die KfW die Gebühren entsprechend.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Kredite werden nach Vorhabensfortschritt (A und B) bzw. bei Vorliegen unvorhersehbarer Mehrkosten (C) ausgezahlt. Die Abruffrist beträgt maximal 2,5 Jahre nach Kreditzusage.

Wie erfolgt die Tilgung?

A und B: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gemäß der in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Tilgungsvereinbarung.

C: Spätestens am Ende der Laufzeit in einer Summe. Freier Cashflow ist während der Kreditlaufzeit ab Tilgungsbeginn des Direktkredits (A) bzw. der Kredite im Rahmen des Finanzierungspakets (B) für Sondertilgungen zu verwenden.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Es sind projektfinanzierungsübliche Sicherheiten zu stellen.

Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

B: Bei Projektfinanzierungen durch ein Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW ist der Antrag für den bankdurchgeleiteten Kredit bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Für den Direktkredit erfolgt die Antragstellung über ein Kreditinstitut formlos direkt bei der KfW.

A und C: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien erfolgt die Antragstellung über ein Kreditinstitut formlos direkt bei der KfW.

Als Programmnummer für alle Projektfinanzierungen ist die 273 anzugeben.

Folgende Angaben und Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen?

Komplettes Unterlagenset, das die arrangierende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, insbesondere:

  • Projektbeschreibung, -struktur und -analyse, wobei die letztere vor allem die Projektstärken und Projektrisiken und Risikomitigation darstellt,
  • aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen,
  • Cashflow Modell inklusive Sensitivierungen, mit Beurteilung/Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Beratungsgesellschaft, 
  • Projektzeitplan,
  • Angaben und Bonitätsunterlagen (unter anderem Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres) zu den wesentlichen Projektbeteiligten (z. B. Projektsponsor, Lieferant der Windenergieanlagen, Installation Contractor, Lieferant für Gründungsstrukturen, etc.) einschließlich Referenzen,
  • Entwurf eines) Indikativen Term Sheet (Finanzierungsstruktur, Laufzeit, Finanzkennzahlen, Sicherheiten, Margen und Gebühren),
  • (Entwürfe der) Due Diligence Berichte (insbesondere Due Diligence Berichte zu Technik, Versicherung, Recht, Steuern),
  • zumindest zwei unabhängige Windertragsgutachten von anerkannten Gutachtern einschließlich Unsicherheiten- und Abschlagsbetrachtung,
  • Entwürfe der Projekt-/Finanzierungsverträge,
  • risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der arrangierenden Bank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der arrangierenden Bank inklusive Votum,
  • Einwilligungserklärung zum Datenaustausch innerhalb der KfW Bankengruppe ("Konzernklausel"/Bestellnummer 149 231),
  • Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe an die zuständigen Bundesministerien im Zuge der Kreditentscheidung.

Vor Kreditzusage durch die KfW müssen die endgültigen Versionen der Dokumente (sofern notwendig unterschrieben) vorliegen.

Die KfW behält sich vor, sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Unternehmen ein Bild zu machen und ergänzende Unterlagen anzufordern.

In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann zur Entscheidungsfindung eine externe Expertise erforderlich sein. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.

Bei Direktkrediten stellt die konsortialführende Bank der KfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.