KfW-Studienkredit (174)
Stand 04/2012, Bestellnummer 600 000 0231
Merkblatt - Finanzierung von Lebenshaltungskosten für Studierende
Förderziel
Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie während des Erststudiums mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat - ohne Kreditsicherheiten.
Wer kann Anträge stellen?
- Volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und
- zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss "Bachelor" wird zur Finanzierung des unmittelbar folgenden Masterstudiums nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet.
- Zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn (= Roll-Over-Termine) dürfen Sie maximal 34 Jahre alt sein. Für Studierende, die älter sind und sich bereits im fortgeschrittenen Studium befinden, wird diese Altersgrenze um die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Fachsemester im geförderten ersten Studienfach erhöht.
- Deutsche Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige (ungeachtet deren Staatsbürgerschaft),
die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten. (Familienangehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, eigene Kinder und Kinder des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners, die maximal 20 Jahre alt sind oder die Unterhaltsansprüche haben.) - EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem EU-Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten (ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet).
- So genannte Bildungsinländer, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Was wird gefördert?
- Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums in Vollzeit.
- Die Förderung erfolgt für das erste Studienfach, auch wenn parallel mehrere Fächer studiert werden.
Derzeit nicht förderfähig sind:
- Teilzeitstudiengänge bei Antragstellung. Eine spätere Umstellung auf Teilzeitstudium ist möglich.
- Berufsbegleitende Studiengänge
- Studien an Berufsakademien
- Laufbahnprüfungen
- Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau-, Promotions- und Zweitstudiengänge (Ausnahme: konsekutive Masterstudiengänge nach vorangegangenem Bachelor-Abschluss)
- Studiengänge, bei denen die Studierenden in einem Arbeits- und Dienstverhältnis zum Träger der Hochschule stehen (Ausnahme: Tätigkeit als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft)
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination des KfW-Studienkredits mit anderen Förderprogrammen ist möglich, zum Beispiel mit dem Bildungskredit oder BAföG für Studierende.
Kreditbetrag
- Die monatlichen Auszahlungsbeiträge liegen zwischen 100 und 650 Euro und werden in der Regel bis zum Ende des 10. Fachsemesters gezahlt. Für die Verlängerung auf 14 Semester legen Sie bitte im 10. Fördersemester eine Bestätigung Ihrer Hochschule vor, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich in 4 weiteren Semestern erfolgreich abschließen werden. Für Studierende, die sich zu Finanzierungsbeginn bereits im fortgeschrittenen Studium befinden, gilt, dass die zu diesem Zeitpunkt bereits absolvierten Fachsemester im zu fördernden ersten Studienfach auf den maximalen Auszahlungszeitraum entsprechend angerechnet werden, d. h. den Auszahlungszeitraum verringern.
- Maximal können 54.600 Euro (14 Semester x 6 Monate x 650 Euro) in Anspruch genommen werden.
Kreditlaufzeit
Die Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt maximal bei 34 Jahren.
- Auszahlungsphase: Die Auszahlungsphase beträgt in der Regel 10 Semester. Sie ist gegen Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule einmalig um maximal 4 Semester verlängerbar. Die Hochschule bescheinigt hierfür, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss binnen 4 weiterer Semester voraussichtlich erfolgreich abgelegt werden kann.
- Karenzphase: Die tilgungsfreie Zeit beträgt in Abhängigkeit vom letzten Auszahlungstermin 18 bis 23 Monate. Eine Verkürzung ist auf Antrag möglich.
- Tilgungsphase: Die KfW schlägt am Ende der Karenzphase einen Tilgungsplan für eine 10-jährige Tilgungsphase vor. Maximal kann die Tilgungsphase auf 25 Jahre ausgedehnt werden.
Zinssatz
- Die Verzinsung ist grundsätzlich variabel. Sie basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR.
- Jeweils zum 01.04. und 01.10. (Roll-Over-Termine) werden die Zinsen für das kommende Halbjahr an die Kapitalmarktentwicklung angepasst.
- Um das Zinsrisiko für Sie kalkulierbar zu machen, wird für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vertragsabschluss ein maximaler Zinssatz garantiert.
- Die Zinsen auf bisher ausgezahlte Beträge werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich von den monatlichen Auszahlungen direkt abgezogen. Wenn Sie über den vollen Auszahlungsbetrag verfügen wollen, haben Sie die Möglichkeit, nach Vorlage eines Leistungsnachweises1 die Zinszahlungen ab dem nächsten Roll-Over-Termin bindend bis zur Tilgungsphase aufzuschieben. Für Studierende in höheren Semestern, die erstmals einen Antrag stellen, ist dies frühestens nach Ablauf einer Roll-Over-Periode (01.04. bis 30.09 oder 01.10. bis 31.03.) möglich.
- Ab Beginn der Tilgungsphase können Sie jeweils zu den Roll-Over-Terminen einen Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens vereinbaren - längstens jedoch für 10 Jahre. Details zum Festzins finden Sie im Internet unter www.kfw.de/Studienkredit.
Die jeweils geltenden Soll- und Effektivzinssätze (gemäß Preisangabenverordnung/PAngV) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen.
Bereitstellung
- Die Auszahlung des gewählten Finanzierungsbetrages erfolgt monatlich im Voraus auf das von Ihnen im Antrag angegebene inländische Girokonto.
- Änderungen des monatlichen Auszahlungsbetrages sind jeweils zu den Roll-Over-Terminen zum 01.04. oder 01.10. möglich. (Änderungs-)Mitteilungen übermitteln Sie der KfW bitte ausschließlich bis zum 15.03. oder 15.09. direkt über das Online-Kreditportal (www.kfw.de/online-banking) unter Nutzung des über PIN/TAN gesicherten Kontozuganges. PIN und TAN werden Ihnen erstmalig nach Bewilligung des KfW-Studienkredits zur Verfügung gestellt.
- Für eine fortlaufende, lückenlose Auszahlung bitten wir Sie um rechtzeitige2 Einreichung
Ihrer aktuellen Studienbescheinigung bei einem Vertriebspartner3 Ihrer Wahl. Dieser schaltet die Studienbescheinigung anschließend frei. Einmalig im Studienverlauf ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der direkt bei der KfW eingereicht wird. Details dazu finden Sie nachfolgend unter Leistungsnachweis. - Gründe für die Einstellung von Auszahlungen im ungekündigten Darlehensverhältnis:
- Wunsch des Darlehensnehmers
- erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Ausnahme: Bachelor-Abschluss bei nachfolgendem konsekutivem Masterstudiengang)
- Exmatrikulation
- nicht rechtzeitige Vorlage der Studienbescheinigung beim Vertriebspartner
- Ende der Auszahlungsphase
- Nichteinreichung des Leistungsnachweises zum Nachweiszeitpunkt
- negative Bonitätsauskunft (z. B. Privatinsolvenz, eidesstattliche Versicherung bzw. Haftanordnung bzw. -vollzug gemäß Zivilprozessordnung (ZPO), Anhängigkeit eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens).
Tilgung
- Die Tilgung beginnt zum ersten Roll-Over-Termin nach Ablauf der Karenzphase, die damit in Abhängigkeit von dem letzten Auszahlungstermin 18 bis 23 Monate beträgt.
- Auf Ihren Wunsch wird die Karenzphase verkürzt, sie muss aber mindestens eine vollständige Roll-Over-Periode betragen.
- In der Karenz- und Tilgungsphase können der KfW (Änderungs-)Mitteilungen ausschließlich direkt unter Nutzung des über PIN/TAN gesicherten Kontozuganges übermittelt werden.
- Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn stellt Ihnen die KfW einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht, in Ihren Postkorb im Online-Kreditportal www.kfw.de/online-banking ein. Sie haben die Möglichkeit, diesen zu akzeptieren oder eine andere Tilgungsdauer zu wählen. ACHTUNG: Die Möglichkeit, den Tilgungsplan zu ändern, besteht nicht, wenn sich der Darlehensnehmer für die Festzinsoption entschieden hat. Hier ist der Tilgungsplan während der Phase der Zinsfestschreibung verbindlich.
- Das Darlehen ist in monatlichen Annuitäten (bestehend aus Zins und Tilgung) innerhalb von maximal 25 Jahren zurück zu zahlen. Dabei gilt eine Mindestannuität von 20 Euro.
- Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug zum Ersten eines Monats ein.
- Wünsche auf Änderung der Annuitätenhöhe sowie auf außerplanmäßige Tilgung sind jeweils bis zum nächsten 15.03. bzw. 15.09. über das Internet-Portal anzukündigen, damit der Einzug zum 01.04. bzw. 01.10. noch geändert werden kann. ACHTUNG: Die Möglichkeit, den Tilgungsplan zu ändern, besteht nicht, wenn sich der Darlehensnehmer für die Festzinsoption entschieden hat. Zur fortlaufenden Information über die Darlehensentwicklung stellt Ihnen die KfW regelmäßig Kontoauszüge in Ihrem Postkorb im Online-Kreditportal www.kfw.de/online-banking zum Abruf bereit.
- Die KfW verändert die Annuitäten grundsätzlich nicht. Zinsänderungen werden über die Restlaufzeit des Darlehens berücksichtigt (steigende Zinsen verlängern die Laufzeit, fallende Zinsen verkürzen die Restlaufzeit).
- Außerplanmäßige Rückzahlungen können Sie in Teilbeträgen über mindestens 100 Euro in jeder Darlehensphase zu den Roll-Over-Terminen vornehmen. Dies gilt auch im Falle einer Zinsfestschreibung in der Tilgungsphase.
- Haben Sie sich in der Auszahlungs- oder Karenzphase bindend für einen Zinsaufschub entschieden, wird der aufgeschobene Zinsbetrag mit dem Beginn der Tilgungsphase fällig. Der aufgeschobene Zinsbetrag kann dann in einer Summe gezahlt werden. Alternativ kann mit der KfW vereinbart werden, dass der aufgeschobene Zinsbetrag zu Beginn der Tilgungsphase der Darlehensschuld zugeschlagen wird. Er wird dann mit dem Kapital zu den dann geltenden Konditionen im Rahmen der monatlichen Annuitäten zurückgezahlt.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Im Online-Kreditportal (www.kfw.de/online-banking) können Sie sich mit den Bedingungen des KfW-Studienkredits vertraut machen. Mit dem dort vorhandenen Tilgungsrechner können Sie Kontenverläufe simulieren. Daneben steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken können. Das Vertragsangebot enthält für Studierende in höheren Semestern direkt auch das Formular für den Leistungsnachweis.
Mit dem Antragsformular, dem Vertragsangebot und gegebenenfalls dem Leistungsnachweis gehen Sie zu einem am Programm mitwirkenden Vertriebspartner Ihrer Wahl. Vertriebspartner sind Kreditinstitute oder Studentenwerke vor Ort. Eine Übersicht finden Sie im Internet www.kfw.de/Studienkredit, Reiter Vertriebspartner). Diese beraten im Hinblick auf den persönlichen Finanzierungsbedarf sowie die Kreditkonditionen und prüfen, ob die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Soweit sich im Gespräch ein Änderungsbedarf hinsichtlich Ihres vorgelegten Angebots ergibt, kann ein neues Angebot erstellt und ausgedruckt werden. Wichtig ist, dass Sie den kompletten Dokumentensatz (Antragsformular, Vertragsangebot, gegebenenfalls Leistungsnachweis) ausdrucken und vorlegen. Die Unterzeichnung des Vertragsangebots darf erst im Beisein eines Mitarbeiters des Vertriebspartners vorgenommen werden!
Daneben sind bestimmte Nachweise vorzulegen (siehe "Welche Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich?").
Bei Vertragsabschluss fällt einmalig die Aufwandsentschädigung für den Vertriebspartner in Höhe von 238 Euro an. Die KfW finanziert diesen Betrag stets vor. Die Aufwandsentschädigung wird Bestandteil des Darlehensbetrages und ist auch bei einem oder mehrfachem Wechsel des Vertriebspartners nur einmal fällig. Weitere Kosten fallen in Verbindung mit dem Vertragsabschluss für Sie nicht an.
Der Vertriebspartner sendet den Antrag und das Vertragsangebot sowohl in elektronischer Form als auch die ausgedruckten und unterzeichneten Exemplare auf dem Postweg an die KfW, die Ihnen nach positiver Entscheidung und Freischaltung durch den Vertriebspartner eine Annahmebestätigung zusendet. Die Kreditentscheidung wird ausschließlich von der KfW getroffen. Die Führung des Darlehenskontos bei der KfW erfolgt im Anschluss nur über das Internet-Portal.
Fehlen Antragsvoraussetzungen oder sind die Dokumente und Nachweise nicht vollständig, wird der Vertriebspartner keine Weiterleitung an die KfW vornehmen. In Zweifelsfällen kann sich der Antragsteller direkt an die KfW wenden. Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.
Die KfW lehnt Anträge von Antragstellern ab, die bereits die eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO oder § 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben haben, gegen die eine Haftanordnung zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen wurde, über deren Vermögen ein Privatinsolvenzverfahren oder bei denen ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anhängig ist.
Kann ein Zweitantrag gestellt werden?
Ein Zweitantrag kann gestellt werden, wenn Sie in der Vergangenheit die Auszahlungen aus Ihrem KfW-Studienkredit selbst gestoppt haben.
Nehmen Sie nach vorangegangener Exmatrikulation das gleiche Studium wieder auf oder wählen Sie in diesem Zusammenhang ein anderes erstes Studienfach aus einer anderen Studienfächergruppe, können Sie einen zweiten Antrag für die noch nicht ausgeschöpften Fördersemester Ihres KfW-Studienkredits stellen. Hierbei gelten hinsichtlich der Antragsberechtigung die Bedingungen für Erstanträge.
Was ist bei einem Wechsel des Studienfachs/der Umstellung auf ein Teilzeitstudium?
Ein Wechsel des geförderten ersten Studienfachs oder die Umstellung auf ein Teilzeitstudium ist möglich, wenn Sie dies der KfW mitteilen. Die Förderdauer verlängert sich dadurch nicht und der Zeitpunkt des Leistungsnachweises verändert sich ebenfalls nicht.
Kann zu anderen Terminen als dem 01.04. bzw. 01.10. ein Antrag gestellt werden?
Grundsätzlich finanziert die KfW die vollen Roll-Over-Perioden jeweils vom 01.04. - 30.09. und vom 01.10. - 31.03. Stellt der Studierende einen Antrag für einen Finanzierungsbeginn innerhalb einer solchen Halbjahresperiode, wird diese für die Berechnung der maximal geförderten Semester voll angerechnet.
Beispiel: Wird ein Fachhochschulstudium zum 01.03.2012 aufgenommen und der KfWStudienkredit ebenfalls zum 01.03.2012 beantragt, zählt der Zeitraum vom 01.03. - 31.03.2012 als erstes finanziertes Semester. Das zweite finanzierte Semester ist dann der Zeitraum vom 01.04.2012 - 30.09.2012. Die 5-jährige (bzw. bei Inanspruchnahme der Verlängerung von 4 Fachsemestern die 7-jährige) Auszahlungsphase endet somit zum 30.09.2016 (bzw. 30.09.2018).
Welche Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich?
Dem von Ihnen ausgewählten Vertriebspartner legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- kombiniertes Antragsformular/Vertragsangebot (im Online-Kreditportal),
- gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn (die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus; erstes Studienfach, Fachsemester und angestrebter Abschluss müssen ersichtlich sein),
- ein amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt (z. B. Personalausweis, auch Reisepass in Verbindung mit der gültigen Meldebestätigung),
- bei ausländischen Studierenden zusätzlich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht durch die zuständige Ausländerbehörde. Das erforderliche Formular finden Sie unter www.kfw.de/Studienkredit, Reiter: Antrag, Formulare, Merkblätter)
- bei so genannten Bildungsinländern eine Bescheinigung der Hochschule über die deutsche Hochschulzugangsberechtigung,
- Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung im Inland (z. B. durch Vorlage der Maestro-Card),
- in fortgeschrittenen Studienphasen: Leistungsnachweisformular.
Welche Unterlagen sind im Studienverlauf vorzulegen?
Auszahlungsvoraussetzung für jedes weitere Semester sind die jeweils spätestens am 15.04. bzw. 15.10. vom Darlehensnehmer für das kommende bzw. angelaufene Semester bei einem Vertriebspartner nach Wahl vorzulegenden Dokumente:
- die gültige Studienbescheinigung und
- das im Online-Kreditportal mit der Studienbescheinigung erzeugte Nachweisprotokoll
Die Förderung kann auf Wunsch des Studierenden in der Auszahlungsphase zu jedem 15. eines Monats für den 1. des Folgemonats beendet werden. Sie endet spätestens mit dem Ablauf der Förderungshöchstdauer oder dem Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Leistungsnachweis
- Spätestens am Ende des 5. (Studiengänge an Fachhochschulen und Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen und Universitäten) bzw. 6. (alle anderen Studiengänge an Universitäten) Semesters des geförderten Studiums legen Sie der KfW bitte einen Leistungsnachweis zum 31.03. oder 30.09. vor. Im Regelfall ist dies ein Zwischenprüfungszeugnis oder ein Vordiplom. (Das Formblatt für den Leistungsnachweis sowie weitere Details finden Sie im Internet unter www.kfw.de/Studienkredit. Bei Beantragung des Darlehens im fortgeschrittenen Studienverlauf ist dieser Leistungsnachweis bereits bei Antragstellung vorzulegen.
- Wird der Leistungsnachweis der KfW nicht mit dem entsprechenden Formular fristgerecht vorgelegt, erfolgen keine weiteren Auszahlungen.
Wie werden Urlaubs- und Auslandssemester behandelt?
Die KfW akzeptiert Unterbrechungen von bis zu 2 Urlaubssemestern, wenn diese von der Hochschule unter Fortbestehen der Immatrikulation genehmigt werden. In dieser Zeit wird die Auszahlung unterbrochen. Die Urlaubsemester werden nicht auf den Finanzierungszeitraum angerechnet. Nimmt der Studierende nach diesen Urlaubssemestern das Studium nicht wieder auf, wird die Auszahlungsphase beendet. Das Darlehen tritt dann in die Karenzphase und anschließend in die Tilgungsphase ein.
Auslandssemester
Befindet sich der Studierende während seines Auslandsaufenthaltes in einem genehmigten Urlaubssemester, gelten die vorstehenden Regelungen für Urlaubssemester.
Wird kein Urlaubssemester beantragt und werden die Auslandssemester bei Fortbestehen der Immatrikulation an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland finanziert, erfolgt die Anrechnung auf den (maximal möglichen) Finanzierungszeitraum.
1siehe nachfolgend unter "Leistungsnachweis"
2siehe nachfolgend "Welche Unterlagen sind im Studienverlauf vorzulegen?"
3siehe nachfolgend "Wie erfolgt die Antragstellung?"