KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) ab 01/2012
Stand 01/2012, Bestellnummer 600 000 2140
Merkblatt - Programmnummer 124 (Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum), Programmnummer 134 (Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen)
Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch zinsgünstige Darlehen.
Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen,
- die selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder
- die Genossenschaftsanteile zeichnen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei werden folgende Kosten berücksichtigt:
- beim Bau:
- Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt)
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlagen
- beim Erwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
- beim Bau und Erwerb:
- Der Umfang der Investition sollte so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt sind.
- Werden weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen im Sinne § 15 der Abgabenverordnung unentgeltlich überlassen, können die auf diese zusätzlichen Wohneinheiten im Investitionsobjekt entfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen möglich?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Krediten, Zulagen oder Zuschüssen, ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Regelungen zur Antragstellung und Kreditgewährung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Daher stellen Sie den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Als Programmnummer ist 124 (Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum) bzw. 134 (Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen) anzugeben.
Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Ihr Kreditinstitut reicht uns zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:
- das von Ihnen unterschriebene Antragsformular Nr. 600 000 0141
Kreditbetrag
- Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden.
- Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro.
Laufzeit
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
Programmnummer 124:
- bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)
- bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (35/5)
- bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (8/8)
Programmnummer 134:
- bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)
- bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (8/8)
Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens 4 Jahre.
Zinssatz
- Der Zinssatz wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW Ihrer Hausbank ein Prolongationsangebot.
- Für die endfällige Darlehensvariante mit bis zu 8-jähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Ein Prolongationsangebot erfolgt nicht. Daher ist mit Abschluss des Darlehensvertrages zwischen der Hausbank und Ihnen Einvernehmen über die Ablösung/Fortführung des Darlehens zum Laufzeitende herzustellen (z. B. Regelung zur Anschlussfinanzierung oder Vereinbarung zum Ansparen von Ersatzleistungen für die Tilgung).
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW für Sie günstigere Programmzinssatz.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf Nummer 069 74 31-42 14.
Sicherheiten
Programm Nr. 124:
Der Kredit ist in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich zu besichern.
Programm Nr. 134:
Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut vereinbart.
Bereitstellung/Bereitstellungsprovision
- Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
- Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Diese wird ohne gesonderten Antrag für jeweils 6 Monate um maximal 24 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig.
Tilgung
- Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in monatlichen Annuitäten getilgt.
Programmnummer 124:
- Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrages nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen ohne Kosten für den Endkreditnehmer teilweise oder komplett abgelöst werden.
Programmnummer 134:
- Während der ersten Zinsbindungsfrist kann der Kreditbetrag jeweils zum Monatsultimo vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro kostenlos getilgt werden.
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre und bei der endfälligen Darlehensvariante zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge.