KfW-Filmfinanzierung (032)
Stand 11/2011, Bestellnummer 600 000 1820
Merkblatt - Finanzierung von Filmproduktionen
Ziel des Programms ist die nachhaltige Finanzierung der Filmproduktion in Deutschland.
Die unbedingt rückzahlbaren Kredite werden als Direktkredite gewährt. Die Direktkredite können auch im Rahmen von Bankenkonsortien (Konsortialfinanzierungen) gewährt werden, sofern sich eine oder mehrere Geschäftsbanken/Landesförderinstitute ("Konsortialpartner") "pari passu" und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligen.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Filmproduktionsgesellschaften (auch Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen),
- die in Deutschland produzieren, ihren Sitz in Deutschland haben und
- sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. Euro nicht überschreitet und
- über fachlich einschlägige Erfahrung verfügen und dadurch in der Lage sind, eine professionelle Durchführung der Produktion zu gewährleisten.
Projektgesellschaften, die zum Zweck der Filmproduktion gegründet worden sind, sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern die jeweiligen Gesellschafter (Produzenten) die vorgenannten Bedingungen erfüllen und die Projektgesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Finanzierung ist die Herstellung von programmfüllenden Filmen. Als programmfüllend gilt eine Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, bei Kinder-, Jugend- und Dokumentarfilmen mindestens 59 Minuten.
Für die unterschiedlichen Phasen der Herstellung der Filme stehen folgende Finanzierungsbausteine zur Verfügung:
Developmentfinanzierung: Dient der Finanzierung der Stoff- und Projektentwicklung in einem frühen Stadium.
Anschubfinanzierung: Dient der Bereitstellung von Liquidität (Betriebsmittel) kurz vor Projektstart zur Finalisierung der Pre-Production.
Bridgefinanzierung: Ein oder mehrere hinreichend belastbar zugesagte Finanzierungsbausteine eines Filmproduktionsbudgets werden vorfinanziert, obwohl die Finanzierung noch nicht zu 100 % geschlossen ist.
GAP-Finanzierung: Kredit zur Schließung einer Finanzierungslücke in einem Filmbudget. Die Rückzahlung erfolgt aus Verwertungserlösen der zum Zeitpunkt der Finanzierung noch nicht verkauften, aber genau definierten Territorien.
Zwischenfinanzierung: Dient der Vorfinanzierung von vertraglich fixierten Finanzierungsmitteln aus Fördermittelverträgen oder sonstigen Verträgen. Hierzu zählen insbesondere öffentliche Filmfördermittel, zum Beispiel Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz (FFG), Förderungen nach dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und Förderungen der Bundesländer sowie Minimum-Garantien aus Vorabverkäufen.
Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen. Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass für die Finanzierung des Vorhabens öffentliche Fördermittel beantragt wurden beziehungsweise werden. Ferner darf der Inhalt des Films nicht in Widerspruch zu den verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten stehen noch gegen die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze verstoßen noch das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen.
Finanzierungsanteil
Der Finanzierungsanteil wird einzelfallbezogen festgelegt.
Im Rahmen eines Bankenkonsortiums kann sich die KfW bis zu 50 % an der Finanzierung der Konsortialpartner beteiligen. Die KfW übernimmt ihren Anteil an der Konsortialfinanzierung "pari passu" zu gleichen Bedingungen (insbesondere Margen, Gebühren, Laufzeiten, Tilgungsstrukturen, Zinsbindungen, Art der Verzinsung, Besicherung) wie die Konsortialpartner, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich angesehen werden.
Bei Konsortialfinanzierungen, in denen die KfW nicht die Konsortialführung übernimmt, stellt die konsortialführende Bank der KfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Kreditbetrag
Der Kreditbetrag wird einzelfallbezogen festgelegt.
- Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt in der Regel 3 Mio. Euro, der Mindestbetrag 300.000 Euro.
Für die Zwischenfinanzierung gilt abweichend ein maximaler Kreditbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro.
Laufzeit
Die Laufzeit wird einzelfallbezogen festgelegt. Sie liegt grundsätzlich zwischen 6 und 60 Monaten beziehungsweise für die Zwischenfinanzierung zwischen 6 und 18 Monaten.
Zinssatz
Die Konditionen werden beihilfefrei und risikoabhängig festgelegt.
Bereitstellung/Bereitstellungsprovision
Auszahlung: 100 %
Es wird ein individuell festgelegtes Bearbeitungsentgelt sowie eine Bereitstellungsprovision, beginnend ab Vertragsdatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge erhoben.
Sofern im Einzelfall die Einbindung von Rechtsanwälten oder anderen externen Beratern erforderlich ist, sind die Kosten vom Antragsteller zu tragen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt formlos nach einem ersten Informationsgespräch bei der KfW.
Sicherheiten
Der Kredit ist in der Regel über eine Abtretung der Verwertungsrechte, der bestehenden Forderungen, der künftigen Verwertungserlöse und der Rechte am Produkt zu besichern.
Im Einzelfall können weitere beziehungsweise sonstige bankübliche Sicherheiten vereinbart werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Unterlagen hinsichtlich des Kreditnehmers:
- Organigramm des antragstellenden Unternehmens, seiner Mutter- und Tochtergesellschaften sowie der Beteiligungsverhältnisse
- Jahresabschlüsse über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr
- Geschäftsplan einschließlich der Auflistung der zugrunde liegenden Annahmen
- Filmografie/Track Record des Produzenten
Unterlagen bezogen auf das zu finanzierende Vorhaben:
- Kurzinhalt und Projektbeschreibung
- Besetzung- und Stabliste
- Drehbuch (soweit vorhanden)
- Nachweis zum Erwerb der Verfilmungsrechte (soweit vorhanden)
- Finanzierungsplan
- Budget
- Cashflowplan
- Projektplan inklusive Drehplan
- Auswertungskonzept mit Angaben der Zielgruppe
- Bewilligungsbescheide von Förderinstituten (sofern welche vorliegen)
- Verträge über Presales
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern. Sie wird auf Basis der eingereichten Unterlagen eine bankmäßige Prüfung durchführen.