IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen (148)

Stand 02/2012, Bestellnummer 600 000 0077

Merkblatt - Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur

Förderziel

Das KfW-Förderprogramm "Kommunal Investieren" ermöglicht kommunalen Unternehmen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Wer kann Anträge stellen?

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %);
  • Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen), deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Voraussetzungen sind, dass Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur erfolgen und die mitzufinanzierenden Investitionsgüter für die Laufzeit des KfW-Darlehens von einer kommunalen Gebietskörperschaft, einem rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb, einem Gemeindeverband (zum Beispiel kommunaler Zweckverband), einem Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (siehe oben) oder einer gemeinnützigen Organisation genutzt werden.

    Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert (Innenumsätze können heraus gerechnet werden). Als verbundene Unternehmen gelten
    • Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
    • Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind, sowie
    • alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (zum Beispiel Gesellschafteridentität) bestehen.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.
  • Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform, des Gruppenumsatzes und der Gesellschafterstruktur) im Rahmen von Forfaitierungsmodellen.

Was wird gefördert?

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel im Rahmen der

  • allgemeinen Verwaltung,
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,
  • Stadt- und Dorfentwicklung, beispielsweise auch touristische Infrastruktur,
  • sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.),
  • Ver- und Entsorgung,
  • kommunalen Verkehrsinfrastruktur inklusive Öffentlicher Personennahverkehr,
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind.

Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei Großprojekten ist eine Gliederung in räumliche, sachliche und/oder zeitliche Vorhabensabschnitte möglich. Dabei gilt der Vorhabensabschnitt als Einzelvorhaben.

Refinanziert werden auch Forfaitierungsmodelle. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform, des Gruppenumsatzes und der Gesellschafterstruktur des Forderungsverkäufers. Voraussetzung ist, dass die Forderungsschuldner kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Gemeindeverbände (Risikogewicht im Kreditrisikostandardansatz von Null gemäß Paragraphen 26 und 27 SolvV) sind, und die zu refinanzierenden anzukaufenden Forderungen von den Forderungsschuldnern einredefrei gestellt werden.

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme sowie des KfW-Unternehmerkredits ist ausgeschlossen.

Kreditbetrag

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Laufzeit

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei 1 - 2 Tilgungsfreijahren (10/2),
  • bis zu 20 Jahren Kreditlaufzeit bei 1 - 3 Tilgungsfreijahren (20/3),
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit bei 1 - 5 Tilgungsfreijahren (30/5).

Zinssatz

  • Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben - vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW dem Kreditinstitut ein Prolongationsangebot.
  • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz.
  • Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage zur Konditionenübersicht für den Endkreditnehmer zu entnehmen.

Bei der Refinanzierung im Rahmen von Forfaitierungsmodellen reduziert sich der Zinssatz ab Inkrafttreten des Forfaitierungsvertrages (Forderungsankauf) auf nominal 0,55 Prozentpunkte unterhalb des Maximalzinses der Preisklasse A.

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder unter der Faxnummer 069 74 31-42 14 abgerufen werden kann.

Bereitstellung

  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
  • Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
  • Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig.

Tilgung

Der Kredit wird in gleich hohen vierteljährlichen Raten getilgt. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge.

Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

In der Forfaitierungsvariante kann wahlweise in gleich hohen vierteljährlichen Tilgungsraten oder in vierteljährlichen Annuitäten getilgt werden. Die gewählte Tilgungsart kann nachnachträglich nicht geändert werden. Wird im Kreditantrag unter 5. "Vorhabensbeschreibung" keine gesonderte Angabe gemacht, gilt eine annuitätische Tilgung als beantragt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.

Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens. Mehrjährige Vorhaben werden in Bauabschnitte gegliedert, die einen Zeitraum von 12 Monaten nicht unter- und von 36 Monaten nicht überschreiten dürfen. Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung bei der Hausbank erfolgte.

Ausgeschlossen sind Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Sicherheiten

Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden, die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).

Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Ihr Kreditinstitut reicht uns zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:

  • Das von Ihnen unterschriebene Antragsformular 600 000 0141.
  • Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
  • Für die Beantragung reichen die auf dem Formular einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende Projektbeschreibung regelmäßig aus.
  • Nach Antragstellung teilt die KfW dem Investor gegebenenfalls mit, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich sind.
  • Im Rahmen der Refinanzierung von Forfaitierungsmodellen ist der Forfaitierungsvertrag vorzulegen, sofern dieser bereits abgeschlossen wurde.