IKK - KfW-Investitionskredit Kommunen (208)
Stand 01/2012, Bestellnummer 600 000 0070
Merkblatt - Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft
Förderziel
Mit dem KfW-Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.
Wer kann Anträge stellen?
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände (zum Beispiel kommunale Zweckverbände), die gemäß Paragraph 27 Nummer 1 a in Verbindung mit Paragraph 26 Nummer 2 a der Solvabiltätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben; dies wird im Einzelfall durch die KfW geprüft.
Was wird gefördert?
Es werden grundsätzlich mitfinanziert:
- Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres)
- in die kommunale und soziale Infrastruktur,
- in wohnwirtschaftliche Projekte.
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte.
Ausgeschlossen sind Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Erfolgt die Finanzierung des Vorhabens durch Darlehen aus diesem Programm in Kombination mit Darlehen von Landesförderinstituten (LfI), die über die KfW ebenfalls aus dem "KfW-Investitionskredit Kommunen" refinanziert werden, ist dies nur zulässig, wenn die nachfolgend genannten Finanzierungsanteile nicht überschritten werden.
Kreditbetrag
Der Kredithöchstbetrag in diesem Förderprogramm beträgt 150 Millionen Euro pro Jahr pro Antragsteller.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Millionen Euro maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Bei Krediten unter 2 Millionen Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Laufzeit
Folgende Varianten der Kreditlaufzeit stehen Ihnen zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre (10/2)
- bis zu 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre (20/3)
- bis zu 30 Jahre, davon bis zu 5 tilgungsfreie Jahre (30/5)
Zinssatz
- Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktzinsen und wird täglich angepasst.
- Für das Darlehen kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende Programmzinssatz zur Anwendung, sofern
- der Abruf per Telefax bis spätestens 15:00 Uhr bei der KfW eingereicht wird,
- die Abrufvoraussetzungen gegeben sind,
- das Original des Abrufformulars unverzüglich nachgereicht wird.
- Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben.
- Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) finden Sie im Internet unter www.kfw.de/IKK-208-Zinsen.
Bereitstellung
- Auszahlung: 100 Prozent.
- Zahlungsaufträge an die KfW mittels Telefax senden Sie bitte in diesem Programm ausschließlich auf die Faxnummer (030) 2 02 64-6 20 53.
- Das Abrufformular kann auch (ohne vorherige Übermittlung per Telefax) per Post eingereicht werden. In diesem Fall kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs bei der KfW geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Die vorstehend genannten Ausführungen gelten dabei entsprechend.
- Sofern eine spätere Auszahlung des Kredites gewünscht wird, kommt der am Tag der gewünschten Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung.
- Die Darlehen werden wahlweise in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Dabei kann der erste Abruf frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen bei Vorhabensbeginn erfolgen.
- Die Abrufvoraussetzungen sind dann gegeben, wenn der Kreditvertrag durch die Vorlage folgender rechtswirksam unterzeichneter und gesiegelter Unterlagen zustande gekommen ist:
- Original der Annahmeerklärung (Formularnummer 600 000 0207)
- Original der Vollmacht und des Unterschriftenprobenblatts (Formularnummer 600 000 0307)
- Kopie der Veröffentlichung der/des aktuellen Haushaltssatzung/Wirtschaftsplans (alternativ auch beglaubigte Kopie der Sitzungsniederschrift über den Darlehensaufnahmebeschluss des Repräsentativorgans); bei Kreditnehmern aus Bayern zusätzlich den beglaubigten Ratsbeschluss zur einzelnen Kreditaufnahme
- beglaubigte Kopie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Aufnahme des Kredites.
- Für die Prüfung der vertragsrelevanten Unterlagen, die per Post im Original bzw. als beglaubigte Kopien einzureichen sind, benötigt die KfW in der Regel 3 Bankarbeitstage.
- Nach Abschluss der Prüfung der Unterlagen durch die KfW erhält der Kreditnehmer eine formlose Bestätigung, dass die Darlehensmittel zum Abruf bereit stehen.
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung kann im Einzelfall vereinbart werden.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge. Danach wird der Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten getilgt.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Kredite werden mit dem Antragsformular (Formularnummer 600 000 0166) direkt bei der KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin, beantragt.
Sicherheiten
Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben sowie die Zuordnung des Kreditbetrages zu den geplanten Verwendungszwecken.
- Eine detaillierte Darstellung der Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich.
- Wir empfehlen, die im Punkt Bereitstellung genannten vertragsrelevanten Unterlagen bereits mit dem Antrag bzw. rechtzeitig vor dem Abruf der Kreditmittel bei der KfW einzureichen.
- Gemeindeverbände legen bitte vor:
- den vollständigen Wortlaut der aktuellen Verbandssatzung und die Veröffentlichung der Verbandssatzung,
- ein aktuelles Mitgliederverzeichnis sowie eine Übersicht über bestehende Beteiligungen.
- Soweit es notwendig ist, werden noch ergänzende Unterlagen angefordert.
Verwendungsnachweis
Der programmgemäße Einsatz der Mittel ist nach Abschluss der mitfinanzierten Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen, spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung durch Vorlage des Verwendungsnachweises (Formularnummer 600 000 0167) zu bestätigen. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete (inklusive Dienstsiegel/Stempel) Verwendungsnachweis ist direkt bei der KfW einzureichen.