ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)
Stand 02/2012, Bestellnummer 600 000 0191
Merkblatt - Förderung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen
Förderziel
Das ERP-Beteiligungsprogramm dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Kapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die zu diesem Zweck aus dem ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungskredite erhalten. Diese werden aufgrund der Garantie einer Bürgschaftsbank gewährt.
Wer kann Beteiligungskapital erhalten?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio. Euro, in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. Euro.
Was wird gefördert?
Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren:
- Kooperationen
- Innovationsprojekte (einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte)
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen.
Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Wer kann als Beteiligungsgeber auftreten?
Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft soll - außer in der Anlaufzeit bei Unternehmensneugründungen - keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung des Unternehmens nehmen, soweit dies den Bestand der Beteiligung und eine angemessene Rendite nicht gefährdet. Entscheidungen, die eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlage des Beteiligungsverhältnisses darstellen, zum Beispiel die Aufnahme neuer Geschäftszweige, die Umstellung der Produktion und die Betriebsaufgabe, kann die Kapitalbeteiligungsgesellschaft von ihrer Zustimmung abhängig machen.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft kann verlangen, dass ihr der Beteiligungsnehmer mindestens jährlich über die wesentlichen Betriebsdaten berichtet. Dessen unbeschadet hat die Kapitalbeteiligungsgesellschaft das Recht, Jahresabschlussunterlagen einzusehen. Sie soll den Beteiligungsnehmer in Finanzierungsangelegenheiten auf Wunsch kostenlos beraten.
Beteiligungsvertrag
Finanziert werden in der Regel Beteiligungen bis zu 1 Mio. Euro, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Eine wiederholte ERP-geförderte Beteiligung ist zulässig, solange der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. Euro möglich.
Konditionen der Beteiligung
- Beteiligungsentgelt: Freie Vereinbarung
- Geförderte Beteiligungsdauer: Bis zu 10 Jahre; in den neuen Ländern und Berlin bis zu 15 Jahre.
- Beteiligungsform: Jede Beteiligungsform ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust darf im Vergleichs- oder Insolvenzfall nicht ausgeschlossen werden.
- Kündigungsrecht für den Beteiligungsnehmer ganz oder teilweise mit einer Frist von 12 Monaten.
Refinanzierung
Die Beteiligung wird von einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft bereitgestellt, die zu diesem Zweck einen Refinanzierungskredit aus dem ERP-Beteiligungsprogramm erhält.
Konditionen des Refinanzierungskredites
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der Beteiligungssumme
- Laufzeit: In der Regel 10 Jahre; in den neuen Ländern und Berlin in der Regel 15 Jahre
- Rückzahlung: Bei vorzeitiger Rückzahlung des Refinanzierungskredits und gleichzeitigem Weiterbestehen der ERP-refinanzierten Beteiligung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
- Zinssatz: Die jeweils geltenden Zinssätze können bei den Durchleitungsbanken erfragt werden.
- Auszahlung: 100 %
- Bereitstellungsprovision: keine
Wie erfolgt die Antragstellung?
Als Beteiligungsnehmer können Sie Anträge nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen. Diese beantragen anschließend einen Refinanzierungskredit über eine primärhaftende Hausbank bei der KfW. Der Antrag wird zusammen mit den unten genannten Unterlagen gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.
Als Programmnummer ist für die neuen Länder und Berlin 104 und für die alten Länder 100 anzugeben.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Das unterschriebene Antragsformular, Formularnummer 600 000 0141
- Statistisches Beiblatt "Innovation und Beteiligung", Formularnummer 600 000 0140
Welche Sicherheiten sind von Beteiligungsnehmer und -geber zu stellen?
Für die Beteiligung dürfen vom Beteiligungsnehmer keine Sicherheiten gestellt werden, es sei denn, es handelt sich um Bürgschaften, Garantien oder vergleichbare Sicherheiten, die von Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen gestellt werden und die zur Korrektur von Vermögensverschiebungen oder von Haftungsbeschränkungen dienen, die aus der Firmenkonstruktion des Beteiligungsnehmers resultieren.
Der Beteiligungsgeber vereinbart im Rahmen der Kreditverhandlungen mit seiner Hausbank Form und Umfang der Besicherung.
Hinweis auf Subventionserheblichkeit
Die Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes (vergleiche Ziffer 1 und 3 der Richtlinie zu diesem ERP-Programm in Verbindung mit den "Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln").
Hinweis auf ERP-Vergabebedingungen
Für dieses Programm gelten die Nummern 1, 6, 7, 8, 9 und 10 Satz 1 und 2 der "Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln", Formularnummer 600 000 0194.