Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen (175), Informationen zum Abschluss eines Kreditvertrages
über ein Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Stand 10/2011, Bestellnummer 600 000 1552 (alt 144 221)
Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Bevor Sie im Fernabsatz per Briefverkehr mit uns einen Kreditvertrag über ein Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - in Verbindung mit Artikel 246 § 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB) einige allgemeine Informationen über uns, zur angebotenen Finanzdienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben:
A. Allgemeine Informationen zur KfW
Name, Rechtsform und Anschriften der KfW
Die KfW ist eine rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie erreichen uns unter folgender Anschrift:
KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Telefon: 069 74 31-0
Telefax: 069 74 31-29 44
Für Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen ist die Niederlassung Bonn der KfW zuständig, die Sie unter der Anschrift:
Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn
Telefon: 0800 539 9003 (kostenfrei)
Telefax: 069 74 31-95 00
Internet: www.kfw.de
E-Mail: Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen@kfw.de
erreichen.
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der KfW
Die KfW wird vertreten durch ihren Vorstand. Mitglieder des Vorstands sind:
Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath.
Hauptgeschäftstätigkeit der KfW
Die KfW hat die Aufgabe, Fördermaßnahmen auf den ihr gesetzlich zugewiesenen Gebieten durchzuführen. Dies umfasst auch die Finanzierung von Maßnahmen zur Bildungsförderung. Die KfW wird vom Bundesministerium der Finanzen beaufsichtigt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der KfW aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zu richten an:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
B. Informationen zur angebotenen Finanzdienstleistung
Wesentliche Leistungsmerkmale
Die KfW bietet mit dem Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen die Überlassung eines Geldbetrags auf Zeit gegen Entgelt an (Kreditgewährung).
Für die Bewilligung der Aufnahme des Kredits ist die NBank zuständig.
Mit Abschluss des Kreditvertrages verpflichtet sich die KfW, die vereinbarten Kreditbeträge im Namen und für Rechnung des Kreditnehmers an die Hochschule auszuzahlen, an welcher der Darlehensnehmer nach den der KfW mitgeteilten Daten für ein Erststudium eingeschrieben ist. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung der Kreditsumme und zu Zinszahlungen gemäß den Bestimmungen des Kreditvertrags.
Der Zinssatz ist variabel. Bis zu dem Termin, der in Ziffer 3.1.2. Absatz 1 des Angebots des Darlehensnehmers an die KfW auf Abschluss des Kreditvertrags (im Folgenden: Angebot) ausgewiesen ist, gilt als Zinssatz für den jeweiligen Darlehensgesamtbetrag ab dem 01.04. und 01.10. jeweils für ein halbes Jahr maximal die European Interbank Offered Rate für die Geldbeschaffung von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten zuzüglich des in Ziffer 3.1.2 Absatz 1 des Angebots ausgewiesenen Aufschlags. Falls die vorstehend genannten Termine nicht auf einen Tag fallen, an dem ein EURIBOR-Satz ermittelt wird, gilt der EURIBOR-Satz, der für den nächsten Tag ermittelt wird, an dem wieder ein EURIBOR-Satz festgestellt wird.
Nach Ziffer 3.1.4 des Angebots wird der jeweilige Darlehenshöchstbetrag höchstens mit dem dort ausgewiesenen Sollzinssatz verzinst.
Die KfW ist zu dem in Ziffer 3.1.2 Absatz 2 des Angebots genannten Termin berechtigt, den Zinssatz für die Restlaufzeit des Kredites anzupassen. Näheres hierzu regelt Ziffer 3.1.2 Absatz 2 des Angebots.
Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen. Der Darlehensnehmer ist während des Auszahlungszeitraums und einer daran anschließenden Karenzphase von der Zinszahlungs- und Tilgungspflicht befreit. In Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 des Angebots ist beschrieben, wann der Auszahlungszeitraum und die Karenzphase enden. Die Zinszahlungs- und Tilgungspflicht setzt unmittelbar nach Ablauf der Karenzphase ein. Die bis dahin angefallenen Zinsen sind zum Zeitpunkt des Beginns der Tilgungsphase fällig. In der Tilgungsphase ist das Darlehen einschließlich der künftig anfallenden Zinsen innerhalb von höchstens 20 Jahren in monatlichen Annuitäten in Höhe von mindestens Euro 20,- zurückzuzahlen.
Der Darlehensnehmer hat der KfW eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die KfW wird dann die fälligen Zins- und Tilgungsraten zum jeweiligen Zahlungstermin einziehen.
Der Gesamtpreis des Kredites ist zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Kreditvertrags noch nicht bekannt, weil der Zinssatz variabel ist. In Ziffer 3.1.5 des Angebots ist der Gesamtbetrag der vom Darlehensnehmer zur Tilgung des Darlehenshöchstbetrags sowie zur Zahlung der Zinsen und sonstigen Kosten zu leistenden Zahlungen unter bestimmten Annahmen angegeben.
Der Kredit kann von Ihnen - auch in Teilbeträgen - nach Auslaufen der Auszahlungs- und Karenzphase vorzeitig ausschließlich im Lastschriftverfahren zu den Stichtagen 01. 04. und 01.10. zurückgezahlt werden. Kosten oder Gebühren stellt die KfW hierfür nicht in Rechnung (Ziffer 3.4.6 des Angebots).
Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 01.04. oder 01.10. eines jeden Jahres ganz oder teilweise kündigen. Die KfW ist berechtigt, den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzuges zu kündigen. Darüber hinaus besteht für die KfW die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund. Näheres entnehmen Sie der Ziffer 5.1 des Angebots.
Die KfW verwaltet das Darlehenskonto ausschließlich im Rahmen einer Online-Kontoführung (inklusive Elektronischer Post-Box) im Internet. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, sein Konto über die Internet-Anwendung für Darlehensnehmer aus dem Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen zu verwalten und die ihm dort zur Verfügung gestellten Funktionalitäten zu nutzen.
Die KfW macht Ihnen gegenüber keine Telekommunikationskosten geltend.
Sie haben ein Widerrufsrecht. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung am Ende des Angebots.
Rechtsordnung/Gerichtsstand
Für die Anbahnung des Kreditvertrags gilt Deutsches Recht ebenso wie für die gesamte Geschäftsverbindung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel und keine Vertragsbestimmung über das auf die Vereinbarung anwendbare Recht.
Vertragssprache
Vorabinformationen und Vertragsbedingungen werden nur auf Deutsch mitgeteilt. Auch während der gesamten Geschäftsverbindung werden wir nur die deutsche Sprache verwenden.
C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages
Zustandekommen des Kreditvertrags
Die Prüfung, ob Sie ein Niedersachsen-Studiendarlehen erhalten können, erfolgt über die NBank. Die Antrags- und Vertragsunterlagen leiten Sie der NBank über eine Filiale der Deutschen Post zu. Die Deutsche Post ist von der NBank zur Durchführung der Legitimationsprüfung mittels PostIdent-Verfahren beauftragt. Der Kreditvertrag kommt zustande, indem die KfW nach Erlass eines Bewilligungsbescheids durch die NBank das ihr über die NBank mittels PostIdent-Verfahren zugeleitete schriftliche Angebot des Antragstellers mittels eines Annahmeschreibens gegenüber dem Antragsteller annimmt.