IKS - KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (147)
Stand 02/2012 - Bestellnummer 600 000 0078
Merkblatt - Finanzierungen von Investitionen gemeinnütziger Antragsteller im Bereich der sozialen Infrastruktur
Förderziel
Das KfW-Förderprogramm ''Sozial Investieren'' ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.
Wer kann Anträge stellen?
- Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.
- Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
Was wird gefördert?
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem gemeinnützigen Zweck dienen, zum Beispiel:
- Krankenhäuser,
- Altenpflegeeinrichtungen,
- Betreutes Wohnen,
- ambulante Pflegeeinrichtungen,
- Behindertenwerkstätten,
- Kindergärten und Schulen
- Sportanlagen,
- kulturelle Einrichtungen.
Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei Großprojekten ist eine Gliederung in räumliche, sachliche und/oder zeitliche Vorhabensabschnitte möglich. Dabei gilt der Vorhabensabschnitt als ein Einzelvorhaben.
Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms ''Erneuerbare Energien'' (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Kreditbetrag
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Millionen Euro pro Vorhaben.
Laufzeit
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei 1 - 2 Tilgungsfreijahren (10/2),
- bis zu 20 Jahren Kreditlaufzeit bei 1 - 3 Tilgungsfreijahren (20/3),
- bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit bei 1 - 5 Tilgungsfreijahren (30/5).
Zinssatz
- Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW dem Kreditinstitut ein Prolongationsangebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz.
- Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
- Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage zur Konditionenübersicht für den Endkreditnehmer zu entnehmen.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder unter der Faxnummer 069 74 31-42 14 abgerufen werden kann.
Bereitstellung
- Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
- Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
- Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig.
Tilgung
Der Kredit wird in gleich hohen vierteljährlichen Raten getilgt. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.
Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens. Mehrjährige Vorhaben werden in Bauabschnitte gegliedert, die einen Zeitraum von 12 Monaten nicht unter- und von 36 Monaten nicht überschreiten dürfen. Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung bei der Hausbank erfolgte.
Ausgeschlossen sind Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Sicherheiten
Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden, die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).
Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Ihr Kreditinstitut reicht uns zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:
- Das von Ihnen unterschriebene Antragsformular 600 000 0141.
- Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
- Für die Beantragung reichen die auf dem Formular einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende Projektbeschreibung regelmäßig aus.
- Nach Antragstellung teilt die KfW dem Investor gegebenenfalls mit, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich sind.