ERP-Kapital für Gründung (058)
Stand 11/2011, Bestellnummer 600 000 0213
Merkblatt - Nachrangkapital für Existenzgründer und Jungunternehmer
Förderziel
Das ERP-Kapital für Gründung ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und Mittelständlern, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), eine zinsgünstige und nachrangige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland.
Die durchleitenden Banken werden von den Risiken auf Grundlage einer Bundesgarantie entlastet. Zudem wird der Zinssatz in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
Wer kann Anträge stellen?
Das Programm wendet sich an natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
- Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
- Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
- Der Antragsteller besitzt - insbesondere aufgrund eines Gesellschaftsanteils von grundsätzlich mindestens 10 % - hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht.
- Die Voraussetzungen für kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt, Bestellnummer 600 000 0196.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Merkblatt der KfW, Formularnummer 600 000 0193).
Was wird gefördert?
- Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Mitfinanziert werden z. B.:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden.
- Gewebliche Baukosten.
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen.
- Betriebs- und Geschäftsausstattung.
- Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden.
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Erwerber müssen unabhängig sein (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb). Im Fall kleiner Unternehmen können auch Familienangehörige beziehungsweise ehemalige Beschäftigte des ursprünglichen Eigentümers gefördert werden. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Kosten für die erste Teilnahme an einer bestimmten Messe/Ausstellung.
- Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt).
- Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen; z. B. bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden.
- Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt).
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" gefördert werden).
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
- Der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz).
Eigenmitteleinsatz
Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel des Antragstellers. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) beziehungsweise 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Kombination einer Finanzierung aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.
Kreditbetrag
Mit dem Förderprogramm können bis zu 30 % (alte Länder) beziehungsweise 40 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Investitions- und sonstigen Kosten finanziert werden. Zusammen mit den Eigenmitteln können bis zu 45 % (alte Länder) beziehungsweise 50 % (neue Länder und Berlin) finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt
- maximal 500.000 Euro pro Antragsteller.
Zinssatz
- Der Kredit wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt.
- Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
- Für die aufgrund einer Bundesgarantie gewährte Haftungsfreistellung wird ein Garantieentgelt in Höhe von 1 % p. a. des jeweils valutierenden Kredites erhoben, welches in den angegebenen Effektivzinssätzen enthalten ist.
- Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
- Vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW Ihrer Hausbank ein Prolongationsangebot.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabrufnummer 069 74 31-42 14.
Bereitstellung
- Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
- Der Kredit ist - nach vollständigem Einsatz der eigenen Mittel des Antragstellers - in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
- Eine Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen und das Garantieentgelt auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach tilgen Sie in gleich hohen vierteljährlichen Raten.
Die vorzeitige, vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen). Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens.
Es ist ausgeschlossen, dass die Hausbank den Kredit unmittelbar an das Unternehmen herauslegt.
Sicherheiten
Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen, für das keine Sicherheiten zu stellen sind. Neben der persönlichen Haftung des Antragstellers haftet jedoch Ihr Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner (gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz) mit, soweit Vermögensverfügungen zu seinen Gunsten erfolgt sind, die nicht gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken entsprechen. Für den Fall etwaiger Ansprüche auf Zugewinnausgleich muss sich Ihr Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner verpflichten, die Interessen des geförderten Vorhabens angemessen zu berücksichtigen.
Sie werden den Kredit dem Unternehmen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, so dass er dort unbeschränkt haftet und somit Eigenkapitalfunktion erfüllt.
Haftungsfreistellung
Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 100-prozentige Haftungsfreistellung.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Der Antragsteller hat die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit sowie die Erfolgsaussichten des Vorhabens anhand geeigneten Zahlenmaterials darzulegen.
Folgende Unterlagen sind bei der KfW einzureichen:
- Antragsvordruck (Formularnummer 600 000 0141)
- Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist 058 anzugeben.
- "Risikoanlage A" (Formularnummer 600 000 0143)
- "Risikoanlage B" (Formularnummer 600 000 0066; von der Hausbank unterschriebener unausgefüllter Vordruck zur Bestätigung, dass die Einwilligung des Antragstellers zur Einholung einer SCHUFA- Auskunft vorliegt)
- Gründungskonzept/Businessplan und Rentabilitätsvorschau für jeweils mindestens 2 Jahre. Inhaltliche Anforderungen der KfW an diese Unterlagen einschließlich Checklisten können im Internet unter www.kfw.de in der Rubrik Gründerzentrum/Planungsphase abgerufen werden.
- Tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers, mit Angaben zum beruflichen Werdegang
- Fachliche Stellungnahme einer unabhängigen, kompetenten Institution (Formularnummer 147 001)
- Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer 600 000 0144)
- Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer 600 000 0139)
- Bei Finanzierung eines Material-, Waren und Ersatzteillagers: Anlage "De-minimis"-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene "De-Minimis"-Beihilfen (Formularnummer 600 000 0075)
Folgende Unterlagen verbleiben bei der Hausbank:
- Bei Franchisevorhaben: Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchisevorhaben (vom Antragsteller ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung, Formularnummer 140 945)
- Einwilligungserklärung (Auskunfteianfragen, Auskünfte und Stellungnahme der Hausbank, Formularnummer 600 000 0106)
- Selbsterklärung zur Einhaltung der Grenzen für kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196 (alt: 142 291), für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 140 944)
Bei der Finanzierung von Festigungsmaßnahmen, Übernahmen und tätigen Beteiligungen sind der KfW zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- "Risikoanlage B" (Formularnummer 600 000 0066; vollständig ausgefüllter Vordruck, sofern ein Jahresabschluss beziehungsweise eine Einnahmenüberschussrechnung eines vollständigen Geschäftsjahres bereits vorliegt)
- Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnungen der letzten beiden vollständigen Geschäftsjahre
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (sofern vorliegende Jahresabschlüsse
beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnungen älter als 3 Monate sind)
Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Auskunfteien
Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW über den Antragsteller eine SCHUFA-Auskunft einholen. Mit der SCHUFA tauscht die KfW Daten aus.
Beihilferechtliche Regelungen
In diesem Programm vergibt die KfW für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Bestellnummer 600 000 0196):
- "Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen" sowie "Beihilfen für Beratungsdienstleistungen und Messeteilnahmen" im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Art. 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 214/3 vom 09.08.2008) beziehungsweise
- im Falle von Betriebsmitteln: Beihilfen unter der "De-minimis"-Verordnung der EU
(Verordnung (EG) Nummer 1998/2006 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 379/5 am 28.12.2006).
Die verschiedenen beihilferechtlichen Regelungen verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Bestellnummer 600 000 0065).
Hinweis zur Subventionserheblichkeit
Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.
Hinweis ERP-Vergabebedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes.