Kontoauszug

Kontoauszug

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kontoauszug

für die Programme aus dem Bereich Studium und Beruf
(170, 172, 173, 174, 175, 176, 178)

  • Stand: November 2010

Warum stimmt der auf dem halbjährlichen Kontoauszug ausgewiesene "Kapitalsaldo" nicht mit dem "Kontostand" Ihres letzten Halbjahreskontoauszuges überein?
Durch Änderungen des Kontoauszugslayouts erhalten Sie künftig mehr Transparenz über Ihre Kontobewegungen. Dies führt dazu, dass sich einmalig die Systematik der Darstellung ändert. An den bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ändert sich dadurch nichts.

Im Einzelnen bedeutet dies für Sie:

  • Der "Kontostand" Ihres letzten Alt-Halbjahreskontoauszuges enthält den Kapitalsaldo zuzüglich fälliger Zinsen und Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Kontoauszugserstellung fällig gestellt wurden.
  • Der "Kapitalsaldo" im neuen Halbjahreskontoauszug weist dagegen den noch offenen Kapitalsaldo (ohne fällige Zinsen und Kosten) aus. Der Kapitalsaldo setzt sich ausschließlich aus den kapitalwirksamen Buchungen zusammen.

Warum reduziert sich Ihr Kapitalsaldo nicht, obwohl Sie regelmäßig Zahlungen leisten?
Sofern Ihr Darlehen nicht gekündigt ist und Sie auf Ihrem Kontoauszug "aufgeschobene Zinsen" oder "zahlbare Rückstände" ausgewiesen bekommen, werden zuerst alle Geldeingänge auf die "aufgeschobenen Zinsen" und die "zahlbaren Zinsen und Kosten" angerechnet. Zinsen und Kosten wirken sich nicht auf Ihr Kapital und somit auch nicht auf Ihren Kapitalsaldo aus.

Sofern Ihre Rückzahlung ausschließlich auf Zinsen und Kosten angerechnet wurde, ergibt sich daraus keine Änderung Ihres Kapitalsaldos. Lediglich kapitalwirksame Leistungen (Auszahlungen, Storno Auszahlungen, Tilgungen, Storno Tilgungen, APL-Tilgungen und Storno APL-Tilgungen) verändern den Kapitalsaldo. Daher werden auch nur alle kapitalwirksamen Leistungen in Ihrem Kontoauszug in fetter Schriftart dargestellt.

Kapitalunwirksame Leistungen wie zum Beispiel Kosten und Zinsen, sowie alter und neuer Kapitalsaldo sind in magerer Schriftart abgedruckt. Aus dem alten Kapitalsaldo abzüglich aller kapitalwirksamen Leistungen ergibt sich der neue Kapitalsaldo.

Wie hoch ist meine gesamte Darlehensschuld?
Ihre Gesamtdarlehensschuld ermittelt sich aus Ihrem aktuellen Kapitalsaldo zuzüglich der unter den Rubriken

aufgeschobene Zinsen,
zahlbare Rückstände,
b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände,
Summe der zahlbaren Rückstände,
Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände

aufgeführten Kosten und Zinsen, sofern diese Rubriken in Ihrem Kontoauszug enthalten sind. Die in diesen Rubriken aufgeführte fällige Tilgung ist bereits im aktuellen Kapitalsaldo enthalten und wird nicht hinzugerechnet.

Weiterhin beachten Sie bitte, dass der halbjährliche Kontoauszug, der im Oktober und April erstellt wird, die Zinsen bis zum letzten Monatsende vor dem Kontoauszugserstellungsdatum enthält: Im Oktoberauszug die Zinsen bis einschließlich 30.09. und im Aprilauszug die Zinsen bis einschließlich 31.03.

Sofern Sie einen Monatskontoauszug über Ihr Online-Portal erhalten, sind bei den Produkten Bildungskredit (173), AFBG-Meisterbafög (172) und BaföG-Bankdarlehen (173) lediglich die Zinsen bis zum Monatsende vor dem Kontoauszugserstellungsdatum enthalten. Bei den Produkten Studienkredit (174) und allen Studienbeitragsdarlehen sind alle Zinsen, die zum Ersten nachschüssig für den Vormonat fällig gestellt wurden, enthalten.

Was versteht man unter dem Begriff "aufgeschobene Zinsen"?
Dies ist produktabhängig.

Beim Bildungskredit (173) werden die anfallenden Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlungsphase gestundet. Diese Zinsen werden als aufgeschobene Zinsen bezeichnet. Ab dem Beginn der Tilgungsphase werden als erstes alle aufgeschobenen Zinsen bedient. Erst wenn alle aufgeschobenen Zinsen durch Ihre monatlichen Raten beglichen wurden, besteht Ihre Annuität aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil.

Beim Bafög-Bankdarlehen (170) werden die anfallenden monatlichen Zinsen bis zum Tilgungsbeginn halbjährlich zum 31.03. und 30.09. kapitalisiert. Sofern Ihr Tilgungsbeginn zwischen dem 31.03 und dem 30.09. liegt, werden die in diesem Zeitraum angefallenen und noch nicht kapitalisierten Zinsen als aufgeschobene Zinsen in Ihrem Kontoauszug aufgeführt, solange bis diese vollständig durch Ihre monatlichen Zahlungen zurückgeführt wurden.

Beim KfW-Studienkredit (174), wenn Sie einen Zinsaufschub durchgeführt haben, und bei allen Studienbeitragsdarlehen, werden Ihre gesamten Zinsen bis zum Tilgungsbeginn aufgeschoben. Diese Zinsen werden bis zum Tilgungsbeginn als "aufgeschobene Zinsen" bezeichnet. Rechtzeitig vor dem Tilgungsbeginn erhalten Sie ein Zinskapitalisierungsangebot. Sofern Sie dieses annehmen, werden alle Zinsen einmalig kapitalisiert. Ansonsten sind alle Zinsen zum Tilgungsbeginn zurück zu zahlen.

Was versteht man unter dem Begriff "b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände" bzw. "Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände"?
Sofern Sie eine Stundung oder eine Freistellung vereinbart haben, werden während dieses Zeitraumes weiterhin die monatlichen Annuitäten fällig gestellt. Diese müssen auf Grund der vereinbarten Stundung/Freistellung jedoch nicht sofort gezahlt werden. Für diesen Zeitraum sind sie von der Rückzahlung dieser Fälligkeiten befreit. Daher werden diese Fälligkeiten unter der Rubrik "bis auf weiteres nicht zu zahlende Rückstände" ausgewiesen.

Der Unterschied der Rubriken "b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände" und "Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände" besteht lediglich darin, dass Sie bei "b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände" die Einzelposten sehen, während Sie bei der "Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände" die Rückstände in einer Summe angezeigt bekommen.

Was versteht man unter dem Begriff "zahlbare Rückstände" bzw. "Summe der zahlbaren Rückstände"?
Unter dem Begriff "zahlbare Rückstände" sind Rückstände zu verstehen, die bereits fällig sind, aber bisher nicht gezahlt wurden und eine Stundungsvereinbarung nicht getroffen wurde. Diese können durch Rücklastschriften entstanden sein oder dadurch, dass der KfW keine gültige Einzugsermächtigung vorliegt.

Diese Rubrik weist somit Zahlungsrückstände aus, die durch den Kreditnehmer gezahlt werden sollen. Einzige Ausnahme: Sie haben eine abweichende Regelung zur Rückzahlung Ihres Darlehens mit der KfW vereinbart, z. B. dass Sie der KfW die Annuitäten überweisen. Dies kann gegebenenfalls zu einer anderen Anrechnung der Geldeingänge führen. Bitte lesen Sie dazu die Hinweise unter der Überschrift: Warum werden Rückstände auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen, obwohl Sie regelmäßige Zahlungen an die KfW leisten?

Der Unterschied der Rubriken "zahlbare Rückstände" und "Summe der zahlbaren Rückstände" besteht lediglich darin, dass Sie bei "zahlbare Rückständen" die Einzelposten sehen, während Sie bei der "Summe der zahlbaren Rückstände" die Rückstände in einer Summe angezeigt bekommen.

Warum werden Rückstände im Kontoauszug ausgewiesen, obwohl Sie regelmäßige Zahlungen leisten?
Gemäß Rahmendarlehensvertrag ist ein Einzug der Rückzahlung im Lastschriftverfahren vereinbart. Bei den Produkten Bildungskredit (173) und AFBG-Meisterbafög (172) wurden diese Annuitäten bis einschließlich 30.06.2010 quartalsweise eingezogen. Sofern Sie eine abweichende Regelung zur Rückzahlung Ihres Darlehens mit der KfW getroffen haben, z. B. dass Sie diese Annuität monatlich überweisen, werden von Ihnen geleistete Zahlungen gegebenenfalls als außerplanmäßige Tilgungen verbucht oder auf alte rückständige Raten angerechnet. Daher kann es zu zahlbaren Rückständen kommen, obwohl Sie Ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen in Höhe der Regelrate nachgekommen sind.

Beispiel:
Ihre Quartalsrate wurde zuletzt am 30.06.2010 fällig.
Sofern Sie mit uns eine monatliche Zahlungsweise vereinbart haben, werden Sie im April, Mai und wahrscheinlich auch noch im Juni 2010 eine monatliche Zahlung überwiesen haben. Die Raten, die vor dem 30.06.2010 bei uns eingegangen sind, wurden als APL-Tilgung verbucht, da zum Zeitpunkt des Geldeinganges diese Rate noch nicht fällig war.
Die Rate für April bis Juni wurde erst zum 30.06.2010 fällig. Somit wird diese Rate am 30.06.2010 zum zahlbaren Rückstand, bis dieser durch weitere Zahlungen z. B. durch Ihre Überweisung im Juli, August, etc. beglichen wurde.

Durch getroffene Vereinbarungen, die vom Darlehensvertrag abweichen, können Verzugszinsen entstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Verbuchung Ihrer Zahlung in voller Höhe auf das Kapital auch einen Zinsvorteil haben, da die Zinsberechung auf einen geringeren Kapitalsaldo erfolgt. Somit haben Sie einen Zinsvorteil bei der laufenden Berechnung der Zinsen, der durch die Berechnung der Verzugszinsen gemindert wird.

Sollten Sie mit der Vorgehensweise, dass im Kontoauszug "zahlbare Rückstände" ausgewiesen sind, obwohl Sie Ihrer monatlichen Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind, nicht einverstanden sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit auf einen monatlichen Lastschrifteinzug durch die KfW umzusteigen.

Senden Sie uns hierzu bitte eine schriftliche Einzugsermächtigung mit der Bitte, Ihr Darlehen wieder in den Einzug zu nehmen und die APL-Tilgungen mit den Rückständen zu verrechnen. Wir werden dann eine einmalige Umbuchung aller APL-Tilgungen auf die zahlbaren Rückstände vornehmen und anschließend mit dem regelmäßigen Einzug der Annuität, wie im Rahmendarlehensvertrag geregelt, beginnen.

In Ihrem Kontoauszug ist ein Tilgungsplan abgedruckt. Ab wann müssen Sie mit der Rückzahlung Ihres Darlehens beginnen?
Sofern in Ihrem Kontoauszug ein Tilgungsplan aufgeführt ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie unmittelbar mit der Rückzahlung Ihres Darlehens beginnen müssen.

Ihren genauen Tilgungsbeginn entnehmen Sie bitte Ihrem Rahmendarlehensvertrag bzw. den Ergänzungen zu Ihrem Rahmendarlehensvertrag oder der Tilgungsplanmitteilung, die Sie rechtzeitig vor Beginn der Rückzahlungsphase von der KfW erhalten.

Der Tilgungsplan im Kontoauszug stellt lediglich Ihre Standardannuität auf Grundlage der im Rahmendarlehensvertrag festgelegten Mindestannuität und der maximalen Rückzahlungsdauer dar. Abweichend dazu können Sie gegebenenfalls eine Rückzahlungsvereinbarung mit uns getroffen haben. Den Differenzbetrag zu Ihrer im Tilgungsplan abgedruckten Standardannuität und der mit Ihnen individuell vereinbarten Rückzahlungsrate weisen wir daher als Rückstand aus.

Weiterhin können Sie eine Stundung bzw. eine Freistellung mit der KfW vereinbart haben. Auch in diesen Fällen wird Ihnen der Tilgungsplan angezeigt, obwohl Sie für einen bestimmten Zeitraum von der Rückzahlung der Annuitäten befreit sind.

Was müssen Sie tun, wenn Sie Einwände gegen den Kontoauszug haben?
Bitte prüfen Sie die im Kontoauszug angegebenen Salden. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihres Kontoauszuges nicht schriftlich widersprechen, gehen wir von der Richtigkeit der ausgewiesenen Salden aus.

Einwendungen, die den Inhalt des Kontoauszugs betreffen, senden Sie bitte schriftlich per Post oder per Fax direkt an:

KfW Bankengruppe
IR – Innenrevision
Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3
53179 Bonn

Fax 0228 83 1-74 25

Für Anfragen zum Tilgungsplan sowie für sonstige Anfragen/Anträge zu Ihrem Darlehen verwenden Sie bitte folgende Anschrift:

KfW Bankengruppe
Abt. PBc,
53170 Bonn

Fax 0228 83 1-95 00.

Dürfen Einwände auch per Fax, E-Mail oder telefonisch vorgebracht werden?
Dem Kontoauszug muss schriftlich per Post oder per Fax widersprochen werden. Telefonische Einwände und Einwände per E-Mail können wir daher nicht entgegen nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.