Forschung und Entwicklung

Das ERP-Innovationsprogramm wurde eigens für den Anreiz innovativer Vorhaben aufgelegt. 

Förderbedingungen 

Die Messlatte für eine Innovation hängt gar nicht so hoch – es genügt, wenn Ihr Vorhaben neuartig für Ihr Unternehmen ist. Strenger werden die Anforderungen erst bei einer Unternehmensgröße über 125 Mio. Euro Gruppenumsatz. Dann muss das Vorhaben neuartig für Deutschland sein.

Der innovative Kern muss in Ihrem Unternehmen selbst erbracht werden.

In der FuE-Phase fördern wir dem Vorhaben zurechenbare Kosten:

  • Personalkosten und Gemeinkosten pauschal mit 120 % der Personalkosten
  • Reisekosten, Materialkosten, z. B. für die Herstellung von Mustern und 0-Serien
  • Kosten für Zertifizierung, Patentierung u. ä.
  • anteilige Abschreibung von Investitionen, bezogen auf die Dauer der FuE-Phase

Konditionen

Glossaranker

Sie erhalten ein Finanzierungspaket. Es besteht aus einem klassischen Darlehen und einem Nachrangdarlehen, Tranchen genannt

  • auch für größere Unternehmen bis zu 500 Mio. Jahresumsatz
  • 100 % Finanzierung
  • bis zu 5 Mio. Euro Förderhöchstbetrag, für Vorhaben im energetischen Bereich bis 25 Mio. Euro Förderhöchstbetrag je Vorhaben oder 50 Mio. Euro je Unternehmen und Kalenderjahr
  • Anteile der Tranchen (Fremdkapital/Nachrang) 40/60, 50/50 oder 100 % Fremdkapital
  • Laufzeit 10 Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
  • 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank für die Nachrangtranche
  • Rückzahlung der Nachrangtranche beginnt erst ab dem 8. Jahr

Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum ERP-Innovationsprogramm I (180, 181, 184, 190, 191, 194)
ausführliche Programminformation

Großvorhaben ab 25 Mio. Euro können mit der "KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende" (291) gestemmt werden.

Steckbrief in Vorbereitung
ausführliche Programminformation