Markteinführung

Das ERP-Innovationsprogramm wurde eigens für den Anreiz innovativer Vorhaben aufgelegt. 

Förderbedingungen

Die Messlatte für eine Innovation hängt gar nicht so hoch – es genügt, wenn Ihr Vorhaben neuartig für Ihr Unternehmen ist. Strenger werden die Anforderungen erst bei einer Unternehmensgröße über 125 Mio. Euro Gruppenumsatz. Dann muss das Vorhaben neuartig für Deutschland sein.

Der innovative Kern muss in Ihrem Unternehmen selbst erbracht werden.

Bereits vor der Markteinführung fand im Unternehmen Forschung und Entwicklung (FuE) statt, die im Programmteil I  förderfähig gewesen wären.

Die Dauer der Markteinführungsphase ist begrenzt. Sie endet, je nachdem, welches Datum früher eintritt

  • spätestens 3 Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung oder
  • spätestens 6 Jahre nach Ende der FuE-Phase

In der Markteinführungsphase fördern wir dem Vorhaben zurechenbare Kosten:

  • Investitionen, z. B. den Produktionsaufbau für die Neuentwicklung
  • Marktforschung, Messebeteiligung
  • Aufbau des Vertriebs

Konditionen

Glossaranker

Sie erhalten ein Finanzierungspaket. Es besteht aus einem klassischen Darlehen und einem Nachrangdarlehen, Tranchen genannt,

  • auch für größere Unternehmen bis zu 500 Mio. Jahresumsatz
  • 80 % Finanzierung, bis zu 2,5 Mio. Euro in den neuen Bundesländern und Berlin
  • 50 % Finanzierung, bis zu 1 Mio. Euro in den alten Bundesländern
  • Anteile der Tranchen (Fremdkapital/Nachrang) 40/60, 50/50 oder 100 % Fremdkapital
  • Laufzeit 10 Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
  • 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank für die Nachrangtranche
  • Rückzahlung der Nachrangtranche beginnt erst ab dem 8. Jahr

Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum ERP-Innovationsprogramm II (182, 183, 185, 192, 193, 195)
ausführliche Programminformation