Nachrangdarlehen

Eine dünne Eigenkapitaldecke erschwert die Kreditvergabe. Die KfW bietet Programme an, die Nachrangdarlehen zur Verfügung stellen und damit die Kapitalstruktur verbessern. Hier finden Sie einen Vergleich der Förderbedingungen als Entscheidungshilfe.

Glossaranker

Reines Nachrangdarlehen:

ERP-Kapital für Gründung (058)

Wir finanzieren bis zu 3 Jahre nach Gründung folgende Anteile, bis zu 500.000 Euro:

  • 40 % der förderfähigen Kosten in den neuen Bundesländern und Berlin, Eigenmittelanteil mindestens 10 %
  • 30 % der förderfähigen Kosten in den alten Bundesländern, Eigenmittelanteil mindestens 15 %
  • besonders günstige Konditionen für 10 Jahre
  • Rückzahlung beginnt erst ab dem 8. Jahr
  • vollständige Haftungsfreistellung Ihrer Bank

Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum Programm ERP-Kapital für Gründung (058)
ausführliche Programminformation

Finanzierungspaket: 

KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital (048, 049)

Dieses Finanzierungspaket für kleine mittlere Unternehmen, die mehr als 3 Jahre am Markt sind, besteht aus einem klassischen Fremdkapitaldarlehen und einem Nachrangdarlehen, Tranchen genannt,

  • 100 % Finanzierung von Investitionen bis zu 4 Mio. Euro
  • Anteile der Tranchen je 50 %
  • Laufzeit 10 Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
  • 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank für die Nachrangtranche
  • Rückzahlung der Nachrangtranche beginnt erst ab dem 8. Jahr

Steckbrief (PDF, barrierefrei) zum Programm KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital (048, 049)
ausführliche Programminfomation

Tipp: Investitionen im Ausland 

Dieses Programm kann auch außerhalb Deutschlands genutzt werden. Gefördert werden die Kosten des deutschen Investors. Bei Joint Ventures und Beteiligungen ist dies der deutsche Anteil am Gesamtvorhaben.

Ausnahme: In EU-Ländern sind auch die Anteile von Partnern aus anderen EU-Staaten förderfähig.

Finanzierungspaket für Innovationen in Ihrem Unternehmen:

ERP-Innovationsprogramm
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