Was wird gefördert?
Programmnummer 159 Kredit
Das Programm Altersgerecht Umbauen fördert alle Maßnahmen, die Ihnen oder Ihren Mietern das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Wir finanzieren den Erwerb bzw. den barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden zum Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus". Wir fördern auch die Umsetzung nur einzelner barrierereduzierende Maßnahmen. Insbesondere Maßnahmen aus den Bereichen
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereiche und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)
- vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlage, Rampen)
- Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Änderung Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Freisitze)
- Maßnahmen in Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Änderung Raumzuschnitt)
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation (z. B. AAl-Systeme, Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen)
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbereichen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt zu diesem Programm.
Die Baumaßnahmen werden von Fachunternehmen ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den Maßgaben des Merkblatts entsprechen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Umbaukosten nicht übersteigen.
Für Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir das Programm Energieeffizient Sanieren (Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430)).
Beim Erwerb einer Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung kann zusätzlich das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) in Anspruch genommen werden.