Konditionen

Programmnummer 432  Zuschuss

Zuschuss

65 % der förderfähigen Kosten, Höchstbetrag:

A. für integriertes Konzept: keiner
B. für Sanierungsmanager: 120.000 Euro je Quartier 

Förderzeitraum

A. für integriertes Konzept: Das Konzept sollte in der Regel innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertig gestellt und abgenommen sein.  

B. für Sanierungsmanager: bis zu 2 Jahre für die Dauer der Beschäftigung, beginnend ab Antrag bei der KfW.  

Auszahlung

A. für integriertes Konzept: übernächstes Monatsende nach beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungsnachweises

B. für Sanierungsmanager: auf Anforderung der Kommune im 6-Monats-Rhythmus nachträglich für tatsächlich angefallene Kosten. Die erste Auszahlung erfolgt 6 Monate nach Beginn der Beschäftigung zum Monatsende. Die Anforderung muss 2 Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin in der KfW vorliegen. 

Verwendungsnachweis

Bitte reichen Sie das Formular Verwendungsnachweis (Formularnummer 600 000 2112) ein. Weitere, nicht formulargebundene Unterlagen sind im Merkblatt aufgeführt. Beide Dokumente finden Sie unter Reiter 4 -  "'Antrag, Formulare, Merkblätter".

Fristen für die Einreichung

A. für integriertes Konzept: nach Abschluss des Projekts, spätestens 18 Monate nach Zusage

B. für Sanierungsmanager: nach Ablauf des Förderzeitraums, spätestens 30 Monate nach Zusage, zusammen mit der Anforderung der Schlussrate