Förderfähige Kosten
Programmnummer 430 Zuschuss
Liste der förderfähigen Kosten
Stand: März 2011
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können grundsätzlich alle von einem im Programm zugelassenen Sachverständigen zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Niveaus empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (z. B. Pelletheizungen, solarthermische Anlagen). Biomassezentralheizungsanlagen können nur gefördert werden, wenn sie automatisch beschickt sind oder es sich um eine Holzvergaserzentralheizungsanlage handelt (jeweils ausschließliche Beheizbarkeit mit Biomasse).
Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc. sowie Kohle- und Elektroheizungen werden nicht gefördert.
Eine Förderung von Photovoltaikanlagen ist im Programm Energieeffizient Sanieren nicht möglich.
Einzelmaßnahmen
Gefördert werden ausschließlich die im Programm-Merkblatt genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung, Erneuerung der Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, Austausch der Heizung und Einbau von Lüftungsanlagen. Bei der Durchführung der Maßnahmen gelten anspruchsvolle technische Anforderungen. Diese werden in den technischen Mindestanforderungen (Anlage zum Programm-Merkblatt) detailliert dargestellt und müssen von einem Sachverständigen im Antrag bestätigt werden.
Förderfähige Investitionskosten
Es werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau/Verarbeitung durch die einzelnen Handwerker/Fachunternehmer (Rechnung eines Fachunternehmens). Weiterhin werden die Kosten für die notwendigen Nebenarbeiten gemäß nachfolgender detaillierter Aufstellung gefördert.
Bei separatem Kauf des Materials können die Kosten hierfür gefördert werden, wenn die Anbringung bzw. der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos zusätzlich zu den Angaben im Formular "Verwendungsnachweis" durch einen Sachverständigen gemäß Programm-Merkblatt bestätigt werden.
Grundsätzliches
Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung), die überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden, können nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche). Kosten die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie z. B. der Austausch der Fenster in den Wohnungen, dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden.
Vorhaben an Gebäuden die nicht überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden, sind im Investitionszuschuss nicht förderfähig.
Wohnfläche
Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden, die sich auf neue Wohnflächen beziehen. Wohnflächenerweiterungen ergeben sich z. B. durch Ausbau oder Umnutzung bisher nicht als Wohnfläche genutzter Flächen, Anbauten oder Aufstockungen. Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist stets die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung/Erweiterung (Ausnahme: Ersterwerb, siehe FAQ-Liste). Die reinen Ausbau- oder Errichtungskosten sind nicht förderfähig.
Bruttokosten
Es können grundsätzlich Bruttokosten (d. h. inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht (z. B. bei Installation eines Blockheizkraftwerkes) können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden.
Baunebenkosten
Eine anteilige Einbeziehung der Baunebenkosten (in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung) ist möglich. Förderfähig sind insbesondere:
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B. Baubetreuungsgebühren)
- Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung, Gebrauchsabnahme, etc.)
Sicherheitseinbehalte können mitgefördert werden.
Darüber hinaus werden die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt.
Gefördert werden weiterhin die gegebenenfalls anteiligen Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen:
- Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen)
- Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge)
Nicht gefördert werden:
- Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel
- Kosten der Zwischenfinanzierung
- Kapitalkosten
- Steuerbelastung des Baugrundstückes
- Umzugskosten
- Ausweichquartiere.
Leitfaden "Baubegleitung durch Sachverständige"
Welche Kosten werden bei der zusätzlichen Dämmung von Wänden berücksichtigt?
- Abbrucharbeiten (Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung
- Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen
- notwendige Bauwerkstrockenlegung
- Erhöhung des Dachüberstandes
- Bohrungen für Kerndämmungen
- Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien
- Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
- Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden/Verschattungselementen
- Dämmung der Rollladenkästen
- Maler- und Putzarbeiten (inklusive Stuckateurarbeiten), Fassadenverkleidung (Klinker etc.)
- Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk
- Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage
- Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
- Verlegung der Regenrohre
- Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte
- hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
Welche Kosten werden bei der zusätzlichen Dämmung von Dachflächen berücksichtigt?
- Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, Asbestentsorgung)
- Erneuerung der Dachlattung oder des Dachstuhls
- Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
- Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung
- Vergrößerung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
- Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
- Verkleidung der Dämmung (z. B. Rigipsplatten) sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei bereits ausgebautem Dachgeschoss
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach
- Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc. (auch Gründach)
- Änderung des Dachüberstands
- Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
- notwendige Arbeiten an Antennen, Elektrik, Blitzableiter
- Schornsteinkopf neu einfassen
- hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
Welche Kosten werden bei der zusätzlichen Dämmung von Geschossdecken berücksichtigt?
- notwendige Abbrucharbeiten
- Bauwerkstrockenlegung
- Aufbringen der Wärmedämmung
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
- notwendige Maler- und Putzarbeiten
- Estrich, Trittschalldämmung, Fußboden (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)
- Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens
- notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen
- Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, z. B. zum Keller oder Dachboden
- hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
Welche Kosten werden bei der Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren berücksichtigt?
- Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
- Einbau neuer Fenster (inklusive Balkontüren, Verglasung von Loggien und Balkonen sowie Austausch der bereits vorhandenen Fensterelemente von Wintergärten)
- Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- Abdichtung der Fugen
- Dämmung der Rollladenkästen
- Einbau neuer Fensterbänke und von Rollläden/Verschattungselementen
- notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig)
- Erneuerung Hauseingangstüren und anderer Außentüren beheizter Räume
Nicht übernommen werden die Kosten für die Neuerrichtung von Wintergärten.
Welche Kosten werden beim Austausch der Heizung berücksichtigt?
- Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks
- Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung
- Austausch Heizkessel und Heizkörper
- Einbau einer neuen Heizungsanlage
- Austausch und Erneuerung Fernwärmeübergabestation
- Anschlusskosten Fernwärme (inklusive vom Antragsteller zu tragende Baukostenzuschüsse bei erstmaligem Anschluss an Fernwärme)
- Installationskosten bei Anschluss an Versorgungsnetz
- Fußbodenheizung (inklusive Fußboden)
- Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage (Einschränkung bei "Einzelmaßnahmen" - siehe Programm-Merkblatt)
- Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen
- Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik, notwendige Elektroarbeiten
- Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
- Einbau oder Austausch von Thermostatventilen
-
Glossarankerhydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems
- Austausch oder Dämmung des Rohrsystems
- Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen
- notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten
- Umstellung des Warmwassersystems bei Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendige Sanitärarbeiten, z. B. Austausch der Armaturen)
- Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
- Einrichtung oder Neubau eines Heizraums bzw. eines Bevorratungsbehälters für Biomasse
- notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum
Welche Kosten werden beim Einbau einer Lüftungsanlage berücksichtigt?
- Einbau der Lüftungsanlage
- Wand- und Durchbrucharbeiten
- Lüftungsdurchlässe
- Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement
- Elektroanschlüsse
- Verkleidungen
- notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
- bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale