Konditionen
Programmnummer 430 Zuschuss
Ihre Zuschusshöhe bemisst sich nach Effizienz
Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt es für Sie vom Staat.
| Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung (EnEV) |
Ihr Zuschuss ab 01.01.2012 im Programm 430 |
|---|---|
| Einzelmaßnahmen | 7,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit |
| KfW-Effizienzhaus 115 | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit |
| KfW-Effizienzhaus 100 | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9,375 Euro pro Wohneinheit |
| KfW-Effizienzhaus 85 | 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit |
| KfW-Effizienzhaus 70 | 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit |
| KfW-Effizienzhaus 55 | 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Wenn Sie Wohnungseigentum einer Wohneigentümergemeinschaft sanieren, bemisst sich die Zuschusshöhe für Sie als Einzeleigentümer nach der Höhe Ihres Miteigentumsanteils.
Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
Zuschusshöhe bei Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich. In diesem Fall gilt die "10 %-Regel": Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 % Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der KfW-Zuschuss anteilig gekürzt.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (spätestens 36 Monate nach Datum der Zusage) weisen Sie der KfW den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Verwenden Sie dazu bitte den "Verwendungsnachweis" (unter Reiter 4 - "Antrag , Formulare, Merkblätter").