Konditionen

Programmnummer 430  Zuschuss

Ihre Zuschusshöhe bemisst sich nach Effizienz

Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt es für Sie vom Staat.

Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
Ihr Zuschuss ab 01.01.2012
im Programm 430
Einzelmaßnahmen 7,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 9,375 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit
Infoboxanker

Wenn Sie Wohnungseigentum einer Wohneigentümergemeinschaft sanieren, bemisst sich die Zuschusshöhe für Sie als Einzeleigentümer nach der Höhe Ihres Miteigentumsanteils.

Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.

Zuschusshöhe bei Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich. In diesem Fall gilt die "10 %-Regel": Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 % Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der KfW-Zuschuss anteilig gekürzt.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (spätestens 36 Monate nach Datum der Zusage) weisen Sie der KfW den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Verwenden Sie dazu bitte den "Verwendungsnachweis" (unter Reiter 4 - "Antrag , Formulare, Merkblätter").