Was wird gefördert?

Programmnummer 430  Zuschuss

Das Programm Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) können Sie für alle energetischen Maßnahmen nutzen, die zur Erreichung des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Oder Sie nutzen nur einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm (unter Reiter 4 - "Antrag, Formulare, Merkblätter").

Finanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Wärmedämmung der Wände,
  • Wärmedämmung der Dachflächen,
  • Wärmedämmung der Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren,
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizung
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Kaufen Sie energetisch sanierten Wohnraum, so bringen Haus oder Wohnung den KfW-Effizienzhaus-Standard schon mit. Die an Ihrem Kaufobjekt erfolgten Sanierungsmaßnahmen sind im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.

Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt. 

Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten. 

Infoboxanker

Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).

Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Die Sanierungsmaßnahmen werden durch Fachunternehmen ausgeführt. 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen des Bundes und der Länder für eine bereits mit dem Zuschuss geförderte Maßnahme ist nicht möglich.

Eine Kombination mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)" ist möglich. Nicht möglich ist hingegen die gleichzeitige Nutzung der Kreditvariante des Programmes Energieeffizient Sanieren -Kredit (151, 152).

Für Arbeiten zur Barrierereduzierung empfehlen wir das Programm Altersgerecht Umbauen (155).

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.


Wozu brauchen Sie einen Sachverständigen?

Beispiele für den notwendigen Einsatz von Sachverständigen

Fensteraustausch:

Bei unfachmännischer Planung besteht ein erhebliches Risiko von Schimmelpilzbildung an den Außenwänden. Die Problematik besteht darin, dass Sie dichte Fenster einbauen und der Wärmedurchgangswert der Fenster dann niedriger ist als bei den ungedämmten Außenwänden. Als Folge des Fenstertausches wird somit der Luftaustausch reduziert. Gleichzeitig wird der kälteste Punkt der Gebäudeaußenfläche nicht mehr am Fenster sein, sondern an den Außenwänden. Dadurch verlagert sich der Ort für das Tauwasser vom Fenster an die Wand. Es besteht ein erhebliches Risiko von Schimmelbildung an kaum sichtbaren Stellen, wie z. B. hinter Schränken, da dort die Oberflächentemperatur noch geringer ist als an den offenen Außenwandflächen. Der Fensteraustausch sollte daher nur in Verbindung mit einer Analyse der Außenwand und des Luftwechsels geschehen, um spätere Schäden zu vermeiden.

Heizung:

In vielen Fällen wird die neue Heizungsanlage überdimensioniert. Auch ist die Heizungsanlage im Kontext mit möglichen weiteren (folgenden) Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen. Der Sachverständige achtet zudem darauf, dass der hydraulische Abgleich fachgerecht durchgeführt wird. Überdimensionierte und nicht hydraulisch abgeglichene Heizungsanlagen arbeiten deutlich ineffizienter und erhöhen somit die Heizkosten bei unnötig hohem Energieaufwand.

Außendämmung (Wand, Dach, Keller):

Bei Dämmmaßnahmen ist besondere fachmännische Aufmerksamkeit auf die Qualität der Baudurchführung zu richten, um eine Durchfeuchtung der Dämmschicht bei Anschlüssen und Stößen sowie die Entstehung von sogenannten Wärmebrücken (Risiko der Kondenswasserbildung) zu verhindern und die Luftdichtheit sicherzustellen. In Verbindung mit einer Heizungserneuerung ist eine Veränderung der Heizlast durch die Dämmmaßnahmen zu berücksichtigen.