Was wird gefördert?

Programmnummer 152  Kredit

Im Programm Energieefiizient Sanieren - Einzelmaßnahmen (152) werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatts zu diesem Programm (unter Reiter 4 - "Antrag, Formulare, Merkblätter"). Möglich sind auch frei wählbare Kombinationen von Einzelmaßnahmen.

Bei einem Kauf sind die an Ihrem Objekt erfolgten Sanierungsmaßnahmen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.

Finanziert werden folgende Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung der Wände,
  • Wärmedämmung der Dachflächen,
  • Wärmedämmung der Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren,
  • Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Austausch der Heizung oder Optimierung der Wärmeverteilung, 
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen
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Ein Sachverständiger bestätigt die Angemessenheit der Maßnahmen. Wir empfehlen, aufeinander abgestimmte Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile, zeitlich zusammenhängend als Maßnahmenkombination durchzuführen.

Die Sanierungsarbeiten werden durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt und erfüllen die technischen Mindestanforderungen. Diese sind in der Anlage zum Merkblatt detailliert dargestellt. 

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Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten. Möglicherweise erreichen Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard und können Ihre Sanierungskosten noch günstiger über das Programm Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus (151) finanzieren. 

Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung). 

Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Sanierungskosten nicht übersteigen.

Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit einer qualifizierten Baubegleitung, ist eine Kombination mit dem Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) möglich.

Wenn Sie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien in Kombination mit einer Heizungserneuerung auf Basis konventioneller Energieträger planen, können Sie entweder im Programm 152 einen KfW-Kredit oder einen Zuschuss des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) in Anspruch nehmen. Eine Kombination beider Fördermöglichkeiten für die gleiche Heizungskomponente ist nicht möglich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.

Führen Sie Arbeiten zur Barrierereduzierung durch können Sie das Programm Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den Programmen Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) oder Zuschuss (430) und Energieeffizient Bauen (153) für dieselbe Wohneinheit ist nicht möglich.


Wozu brauchen Sie einen Sachverständigen?

Beispiele für den notwendigen Einsatz von Sachverständigen

Fensteraustausch:

Bei unfachmännischer Planung besteht ein erhebliches Risiko von Schimmelpilzbildung an den Außenwänden. Die Problematik besteht darin, dass Sie dichte Fenster einbauen und der Wärmedurchgangswert der Fenster dann niedriger ist als bei den ungedämmten Außenwänden. Als Folge des Fenstertausches wird somit der Luftaustausch reduziert. Gleichzeitig wird der kälteste Punkt der Gebäudeaußenfläche nicht mehr am Fenster sein, sondern an den Außenwänden. Dadurch verlagert sich der Ort für das Tauwasser vom Fenster an die Wand. Es besteht ein erhebliches Risiko von Schimmelbildung an kaum sichtbaren Stellen, wie z. B. hinter Schränken, da dort die Oberflächentemperatur noch geringer ist als an den offenen Außenwandflächen. Der Fensteraustausch sollte daher nur in Verbindung mit einer Analyse der Außenwand und des Luftwechsels geschehen, um spätere Schäden zu vermeiden.

Heizung:

In vielen Fällen wird die neue Heizungsanlage überdimensioniert. Auch ist die Heizungsanlage im Kontext mit möglichen weiteren (folgenden) Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen. Der Sachverständige achtet zudem darauf, dass der hydraulische Abgleich fachgerecht durchgeführt wird. Überdimensionierte und nicht hydraulisch abgeglichene Heizungsanlagen arbeiten deutlich ineffizienter und erhöhen somit die Heizkosten bei unnötig hohem Energieaufwand.

Außendämmung (Wand, Dach, Keller):

Bei Dämmmaßnahmen ist besondere fachmännische Aufmerksamkeit auf die Qualität der Baudurchführung zu richten, um eine Durchfeuchtung der Dämmschicht bei Anschlüssen und Stößen sowie die Entstehung von sogenannten Wärmebrücken (Risiko der Kondenswasserbildung) zu verhindern und die Luftdichtheit sicherzustellen. In Verbindung mit einer Heizungserneuerung ist eine Veränderung der Heizlast durch die Dämmmaßnahmen zu berücksichtigen.