Antrag, Formulare, Merkblätter

Programmnummer EEB  Zuschuss

1. Schritt: Sie erfassen Ihren Antrag online

Für Ihren Zuschuss aus dem Programm Energieeffizienzberatung geben Sie Ihre Daten in die dafür vorgesehene Antragsplattform im Internet ein. Ihre Daten werden dabei automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive "De-minimis"-Erklärung und Anlage "Erklärung zu weiteren Standorten" übertragen. Diese Unterlagen können Sie anschließend ausdrucken.

2. Schritt: Sie stellen Ihren Antrag beim Regionalpartner

Sie drucken den Antrag mit Anlagen aus und reichen ihn rechtsverbindlich unterschrieben beim zuständigen Regionalpartner der KfW ein.

Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an uns. Wir entscheiden auf Basis dieses Votums und informieren Sie schriftlich über unsere Entscheidung.

3. Schritt - Sie wählen Ihren Berater für die Energieeffizienzberatung

Jetzt wählen Sie sich den persönlichen Berater aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Alle Berater, die für die Energieeffizienzberatung zugelassen sind, finden Sie in der KfW-Beraterbörse.

4. Schritt - Sie schließen den Energieeffizienzberatungsvertrag ab

Nun schließen Sie mit Ihrem Energieberater einen schriftlichen Vertrag ab. Darin sind die Inhalte der Beratung, die Höhe des Tageshonorars, Dauer und Zeitraum der Beratung genau geregelt. Den Vertrag senden Sie dann bitte an den Regionalpartner.

Wir prüfen den Beratervertrag und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Die mögliche Höhe Ihres Zuschusses können Sie anhand des Zuschussrechners vorab ermitteln.

5. Schritt - Nach der Energieeffizienzberatung

Nach dem Abschluss Ihrer Energieeffizienzberatung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie bei Ihrem Regionalpartner ein:

  • Gesamtrechnung für die Beratungsleistung
  • Abschlussbericht, von Ihrem Energieberater erstellt
  • Kontoauszug als Nachweis für die Bezahlung des Beraterhonorars bzw. des geleisteten Eigenanteils bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Energieberater

Wir zahlen den Beratungszuschuss an Sie oder direkt an Ihren Energieberater, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.

Formulare

Für Anträge ab 01.06.2011:

Alle Programmdetails, Konditionen und rechtlichen Hinweise finden Sie in den Merkblättern.

Merkblätter

Merkblatt Energieeffizienzberatung
Bestellnummer 600 000 0176 

Hinweise zum Beratungsvertrag
Formularnummer 600 000 0107 (alt 141 011)

Merkblatt ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Bestellnummer 600 000 0263 

Merkblatt KMU-Definition 
Bestellnummer 142 291

Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen
Bestellnummer 600 000 0065 

Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten
Bestellnummer 600 000 0193 (alt 142 251)

Hinweise für Berater

Möchten Sie als Berater im Rahmen des Förderprogramms "Energieeffizienzberatung" tätig werden, informieren Sie sich bitte hier:  

Allgemeine Zulassungsbestimmungen für den Einsatz als Energieberater
Bestellnummer 600 000 1644

Weitere Dokumente nur für Berater finden Sie im Beraterforum unter