Beispiele

Programmnummer GCD  Zuschuss

Die nachfolgenden Tabellen sollen Ihnen einen Überblick über die jeweils mögliche Zuschusshöhe geben. 

Möchten Sie eigene Berechnungen für Ihre individuellen Werte vornehmen, steht Ihnen dazu unser

Ermittlung der Zuschusshöhe im Gründercoaching Deutschland

förderfähige Kosten (Bemessungsgrenze) 800 Euro für 1 Tagewerk à 8 Stunden (TW)
höchstens 6.000 Euro
Förderregion*

Ziel 2

Ziel 1

Zuschuss, in Prozent der Bemessungsgrenze

50 %

75 %

Eigenanteil

50 %

25 %

* Definition der Förderregionen am Ende der Seite

Ihr Eigenanteil erhöht sich, sobald Sie einen Tagessatz über 800 Euro vereinbaren. 

Fördergebiete mit 50 % Zuschuss

Tage-
werke

Honorar
pro TW
in Euro

Gesamt-
honorar
in Euro

davon
förder-
fähig

Zuschuss
in Euro

Eigen-
anteil
in Euro

5

800

4.000

4.000

2.000

2.000

5

1.200

6.000

4.000

2.000

4.000

6

800

4.800

4.800

2.400

2.400

6

1.000

6.000

4.800

2.400

3.600

7

800

5.600

5.600

2.800

2.800

7

1.000

7.000

nicht förderfähig wegen Überschreitung der maximalen Bemessungsgrenze

7,5

800

6.000

6.000

3.000

3.000

10

600

6.000

6.000

3.000

3.000

12

500

6.000

6.000

3.000

3.000

15

400

6.000

6.000

3.000

3.000

18

333,33

6.000

6.000

3.000

3.000

20

300

6.000

6.000

3.000

3.000

Fördergebiete mit 75 % Zuschuss

Tage-
werke

Honorar
pro TW
in Euro

Gesamt-
honorar
in Euro

davon
förder-
fähig

Zuschuss
in Euro

Eigen-
anteil
in Euro

5

1.200

6.000

4.000

3.000

3.000

5

800

4.000

4.000

3.000

1.000

6

1.000

6.000

4.800

3.600

2.400

7

800

5.600

5.600

4.200

1.400

7

1.000

7.000

nicht förderfähig wegen Überschreitung der maximalen Bemessungsgrenze

7,5

800

6.000

6.000

4.500

1.500

12

500

6.000

6.000

4.500

1.500

15

400

6.000

6.000

4.500

1.500

18

333,33

6.000

6.000

4.500

1.500

20

300

6.000

6.000

4.500

1.500

Ermittlung der Zuschusshöhe im Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

förderfähige Kosten (Bemessungsgrenze) 800 Euro für 1 Tagewerk à 8 Stunden (TW)
höchstens 4.000 Euro
Förderregion*

Ziel 2

Ziel 1

Zuschuss, in Prozent der Bemessungsgrenze

90 %

90 %

Eigenanteil

10 %

10 %

Ihr Eigenanteil erhöht sich, sobald Sie einen Tagessatz  über 800 Euro vereinbaren.

Einheitlich in allen Fördergebieten 90 % Zuschuss

Tage-
werke

Honorar
pro TW
in Euro

Gesamt-
honorar
in Euro

davon
förder-
fähig

Zuschuss
in Euro

Eigen-
anteil
in Euro

4

600

2.400

2.400

2.160

240

4

700

2.800

2.800

2.520

280

4

850

3.400

3.200

2.880

520

4

900

3.600

3.200

2.880

720

4

1.000

4.000

3.200

2.880

1.120

5

600

3.000

3.000

2.700

300

5

700

3.500

3.500

3.150

350

5

800

4.000

4.000

3.600

400

5

1.200

6.000

nicht förderfähig wegen Überschreitung der maximalen Bemessungsgrenze

6

600

3.600

3.600

3.240

360

6

700

4.200

nicht förderfähig wegen Überschreitung der maximalen Bemessungsgrenze

6

900

5.400

nicht förderfähig wegen Überschreitung der maximalen Bemessungsgrenze

8

400

3.200

3.200

2.880

320

8

500

4.000

4.000

3.600

400

10

400

4.000

4.000

3.600

400

15

400

6.000

nicht förderfähig wegen Überschreitung der maximalen Bemessungsgrenze

*Definition der Förderregionen

Ziel 1: neue Bundesländer und "Phasing Out"-Regionen
Ziel 2:
alte Bundesländer und Berlin, außer "Phasing Out"-Region Lüneburg
"Phasing Out"-Regionen sind: Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg