Konditionen

Programmnummer GCD  Zuschuss

Finanzierungsumfang und Höchstbetrag 

Das Nettoberaterhonorar für Ihr Coaching darf insgesamt nicht mehr als 6.000 Euro betragen. Das Tageshonorar wird bis zu einer Höhe von 800 Euro gefördert, darüber hinaus gehende Beträge sind selbst zu tragen. 

Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Sie folgende prozentualen Zuschüsse auf das Beraterhonorar:

  • 75 % in den neuen Bundesländern sowie in den "Phasing out"-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle
    Glossaranker
  • 50 % in den alten Bundesländern und Berlin, außer Lüneburg

Wie profitieren Sie bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit?

Als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten Sie in der gesamten Bundesrepublik einen Zuschuss von

  • 90 % des Beraterhonorars. 

Das Beraterhonorar für Ihr Coaching darf in diesem Fall insgesamt nicht mehr als 4.000 Euro betragen.

Wenn später weiterer Beratungsbedarf besteht, können Sie durch einen zusätzlichen Antrag die Förderung bis zur Höchstgrenze von insgesamt 6.000 Euro ausschöpfen.

Welche Kosten tragen Sie als Existenzgründer selbst?

  • Ihren Eigenanteil am Beraterhonorar
  • die Fahrtkosten des Beraters
  • sonstige Nebenkosten in der Beraterrechnung
  • die Mehrwertsteuer auf den Nettorechnungsbetrag, wenn Sie selbst nicht von der Umsatzsteuer befreit sind

Alles rund um Ihren Zuschuss jetzt berechnen

Sie möchten die Höhe Ihres Zuschusses anhand Ihrer individuellen Werte berechnen? Diese Möglichkeit bietet Ihnen unser