Häufige Fragen
Programmnummer GCD Zuschuss
Gründercoaching Deutschland GCD
Stand: April 2011
5-Jahres-Frist
Meine Firma existiert fast 5 Jahre. Ich möchte die Förderung noch nutzen. Bis wann muss der Antrag vorliegen?
Entscheidend ist das Eingangsdatum Ihres Antrags bei der KfW. Er wird vom Regionalpartner elektronisch übermittelt. An diesem Tag darf Ihr Gründungsdatum nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.
Auszahlung
Ich möchte, dass der Zuschuss direkt an den Coach ausgezahlt wird. Wie organisiere ich das?
Dafür erklären Sie die Abtretung des Zuschusses. Entweder Sie regeln das gleich im Beratervertrag oder Sie senden uns eine formlose Mitteilung mit Ihrer und der Unterschrift des Coachs. Kontoverbindung des Coachs bitte nicht vergessen.
Beraterhonorar
Kann ich ein höheres Beraterhonorar als 800 Euro pro Tag oder auch ein beliebiges Gesamthonorar vereinbaren?
Ja, das Tageshonorar kann darüber liegen, der prozentuale Zuschuss pro Tag (50 %, 75 % oder 90 %) wird jedoch immer auf der Basis von 800 Euro berechnet. Den Differenzbetrag zahlen Sie selbst.
Das Gesamthonorar können Sie nicht in beliebiger Höhe vereinbaren. Es darf 6.000 bzw. 4.000 Euro nicht überschreiten.
Beraterwechsel
Kann ich im Verlauf der Beratung meinen Berater wechseln?
Ja, mit entsprechender Begründung. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Gesamthonorar insgesamt nicht mehr als 6.000 Euro bzw. 4.000 Euro betragen darf.
Beratungsbeginn
Kann die Beratung schon vor Vertragsunterzeichnung begonnen werden?
Ja, sobald die schriftliche Zusage der KfW vorliegt.
"De-minimis"
Warum ist eine "De-minimis"- Erklärung einzureichen?
Die Förderung aus dem Gründercoaching stellt eine Beihilfe dar. Pro Empfänger ist ein Höchstbetrag für erhaltene Beihilfen festgelegt. Beihilfen für das laufende und die 2 zurückliegenden Kalenderjahre dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.
In der "De-minimis"-Erklärung geben Sie früher erhaltene Beihilfen an. Wenn nach Einrechnung des jetzt beantragten Zuschusses der Höchstbetrag für Beihilfen überschritten wird, kürzt die KfW den Zuschuss entsprechend.
Die "De-minimis"-Beihilfen werden immer pro Unternehmen summiert, auch wenn Sie mehrere Unternehmen führen.
Eigenanteil
Die ARGe/das Jobcenter hat meinen Eigenanteil am Beraterhonorar übernommen. Wie weise ich das nach?
Bitte reichen Sie den Bescheid (im Original oder als bestätigte Kopie) als Nachweis der Zahlung des Eigenanteils bei der Abrechnung mit ein. Die Mehrwertsteuer auf den Eigenanteil zahlen Sie selbst, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Bitte belegen Sie die Zahlung mit dem Kontoauszug.
Eingliederung Selbstständiger
Ich bekomme Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II (Sozialgesetzbuch II. Buch). Kann ich das Programm in der Variante "Gründung aus der Arbeitslosigkeit" nutzen?
Ja, wenn diese Leistungen dazu dienen, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu ermöglichen.
Fristen
Welche Konsequenz hat es, wenn ich Fristen nicht einhalte?
Dann kann die KfW die Auszahlung des Zuschusses verweigern. Hierauf werden Sie in unserer Zusage sogar ausdrücklich hingewiesen.
Gewerbeummeldung
Zählt eine Gewerbeummeldung als Neugründung?
Nein, eine Gewerbeummeldung, z. B. wegen Änderung der Rechtsform oder der Branche, zählt nicht als Neugründung und kann somit nicht mit dem Gründercoaching gefördert werden.
Gründungsdatum
Wie dokumentiere ich das Gründungsdatum?
Als Gründungsdatum zählt das Datum der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, auch wenn später die Rechtsform oder der Standort verändert wurden oder erste Umsätze erst später erzielt wurden. Sie legen dem Regionalpartner Ihre Gewerbeanmeldung bzw. die Anmeldung beim Finanzamt vor.
Bei Übernahme eines Unternehmens zählt das Datum, zu dem die Anteile übertragen sind und Sie Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer aufgenommen haben.
Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit wird das auf dem Bewilligungsbescheid von Sozialleistungen genannte Gründungsdatum akzeptiert.
Bei Gründungen aus dem Nebenerwerb zählt das Datum, zu dem Sie Ihren Nebenerwerb zum Vollerwerb machen, wenn Sie z. B. eine Anstellung aufgegeben haben.
Gruppencoaching
Kann ich mir mit anderen Gründern ein Coaching teilen?
Nein, das Coaching geht auf Ihre ganz speziellen Themen ein und ist folglich nur als Einzelcoaching sinnvoll.
Mehrfachantrag
Kann ich die Förderung mehrfach beantragen?
Ja, so lange Sie die Höchstbeträge für das Beraterhonorar noch nicht ausgeschöpft haben. Wenn Sie z. B. ein Coaching im Wert von 4.000 Euro erhalten haben, können Sie später eine weitere Beratung im Wert von bis zu 2.000 Euro in Anspruch nehmen.
Mehrwertsteuer
Kann die Mehrwertsteuer mitfinanziert werden?
Ja, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, z. B. als Kleinunternehmer. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor, z. B. die Bestätigung des Finanzamtes. Das Honorar darf dann brutto den Höchstbetrag nicht überschreiten. Siehe Beraterhonorar
Nebenerwerb
Werden Gründungen gefördert, die im Nebenerwerb betrieben werden?
Ja, wenn Sie beabsichtigen, den Nebenerwerb innerhalb der nächsten 4 Jahre zum Vollerwerb zu machen. Sie belegen Ihre Planungen mit einem Businessplan oder, wenn Sie die Anlaufphase bereits durchlaufen haben, mit einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung gegenüber dem Regionalpartner.
Nebenerwerbsgründungen aus der Arbeitslosigkeit werden nicht gefördert.
Neuanmeldung
Mein Gewerbe war eine Zeitlang abgemeldet. Jetzt will ich weitermachen. Kann ich das Programm nutzen?
Ja, wenn Sie zwischenzeitlich angestellt oder arbeitslos waren und das Gewerbe abgemeldet war, betrachten wir die Neuanmeldung als Neugründung, die mit dem Gründercoaching gefördert werden kann.
Seminare
Kann ich mein Existenzgründerseminar fördern lassen?
Nein, siehe Gruppencoaching.
Streitigkeiten
Wer ist bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Berater Ansprechpartner?
Vertragspartner sind Unternehmen und Berater. Streitigkeiten regeln die Partner unter sich.
Einige Fragen zur Verfahrensweise im Gründercoaching kann sicher auch der Regionalpartner beantworten. Bei Streitigkeiten grundsätzlicher Art empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Tätige Beteiligung
siehe Übernahme
Übernahme
Kann ich das Programm auch nutzen, wenn ich nur Anteile an einem Unternehmen erwerbe?
Ja, Sie sollten mindestens 10 % am Gesellschaftskapital erwerben und zum Geschäftsführer des Unternehmens bestellt sein.
Unternehmenskonzept
Muss ich zum Zeitpunkt des Antrags bereits ein fertiges Konzept vorweisen?
Nein. Maßgeblich ist, dass der Regionalpartner den Coachingbedarf feststellt.
Vorförderung
Ich habe bereits eine Förderung vor der Gründung erhalten. Kann ich das Programm außerdem noch nutzen?
Ja, die Kombination ist uneingeschränkt möglich, sowohl bei einer Vorförderung im Rahmen eines ESF-BA-Coachings als auch bei einer früheren BAFA-Förderung. Die Beratungsinhalte müssen sich jedoch unterscheiden.
ESF: Europäischer Sozialfonds
BA: Bundesagentur für Arbeit
BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle