Konditionen

Programmnummer 291  Kredit

für A und B gültig 

Kreditbetrag  

ab 25 bis 100 Mio. Euro pro Vorhaben, nur einmal pro Kalenderjahr  

Laufzeit

bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren

Auszahlung, Abruffrist

nach Vorhabensfortschritt, bis höchstens 2 Jahre nach Kreditzusage

Tilgung

Die KfW übernimmt grundsätzlich den von den Konsortialpartnern beziehungsweise der Hausbank vereinbarten Tilgungsmodus.

Sicherheiten 

finanzierungsübliche Sicherheiten

für A gültig: Direktkredit im Rahmen eines Bankenkonsortiums

Die KfW übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, unter anderem Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren und Besicherungsstruktur. Die Konditionen müssen banküblich sein.

Finanzierungsanteil der KfW 

50 %, bezogen auf den gesamten Fremdkapitalbedarf des Vorhabens

für B gültig: Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem Konsortialkredit mit Beteiligung der KfW

Finanzierungsanteil der KfW

Konsortialkredit der KfW: bis zur Höhe des bankdurchgeleiteten Kredits

Zinssatz 

Zuerst wird der Zinssatz für den bankdurchgeleiteten Kredit festgelegt. Er orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird individuell anhand des risikogerechten Zinssystems ermittelt. 

mehr Information zum Risikogerechten Zinssystem

Für den Konsortialkredit übernimmt die KfW den Zinssatz des bankdurchgeleiteten Kredits. 

Zinsbindung

10 Jahre

Auszahlung

100 %

Bereitstellungsprovision

0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Gebühren

Die Hausbank kann marktübliche Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren in Rechnung stellen.