Konditionen
Programmnummer 291 Kredit
für A und B gültig
Kreditbetrag
ab 25 bis 100 Mio. Euro pro Vorhaben, nur einmal pro Kalenderjahr
Laufzeit
bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Auszahlung, Abruffrist
nach Vorhabensfortschritt, bis höchstens 2 Jahre nach Kreditzusage
Tilgung
Die KfW übernimmt grundsätzlich den von den Konsortialpartnern beziehungsweise der Hausbank vereinbarten Tilgungsmodus.
Sicherheiten
finanzierungsübliche Sicherheiten
für A gültig: Direktkredit im Rahmen eines Bankenkonsortiums
Die KfW übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, unter anderem Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren und Besicherungsstruktur. Die Konditionen müssen banküblich sein.
Finanzierungsanteil der KfW
50 %, bezogen auf den gesamten Fremdkapitalbedarf des Vorhabens
für B gültig: Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem Konsortialkredit mit Beteiligung der KfW
Finanzierungsanteil der KfW
Konsortialkredit der KfW: bis zur Höhe des bankdurchgeleiteten Kredits
Zinssatz
Zuerst wird der Zinssatz für den bankdurchgeleiteten Kredit festgelegt. Er orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird individuell anhand des risikogerechten Zinssystems ermittelt.
mehr Information zum Risikogerechten Zinssystem
Für den Konsortialkredit übernimmt die KfW den Zinssatz des bankdurchgeleiteten Kredits.
Zinsbindung
10 Jahre
Auszahlung
100 %
Bereitstellungsprovision
0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Gebühren
Die Hausbank kann marktübliche Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren in Rechnung stellen.