Was wird gefördert?
Programmnummer 291 Kredit
Große Investitionen in Deutschland sollen die Energiewende vorantreiben. Finanziert werden
1. Energieeffizienz
a) Energieeinsparung
- effiziente Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Gebäudehülle sanieren
- effizienter Maschinenpark
- Prozesskälte und Prozesswärme
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
Die Investitionen erzielen wesentliche Energieeinspareffekte. Wesentlich heißt mindestens 20 % bei Ersatzinvestitionen, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre und mindestens 15 % bei Neuanschaffungen gegenüber dem Branchendurchschnitt.
b) Gebäudesanierung und -neubau
Der Jahres-Primärenergiebedarf muss nach der Sanierung mindestens den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 für einen Neubau entsprechen. Bei einem Neubau muss der Jahres-Primärenergiebedarf um mindestens 20 % unterschritten werden. Die kompletten Informationen finden Sie im Merkblatt auf Reiter 4 "Antrag, Formulare, Merkblätter".
c) Aufwendungen für die Begleitung der Planung und Umsetzung
Nicht gefördert werden
Grundstücke, Wohngebäude und Heizungsanlagen, die für Wohngebäude genutzt werden.
2. Innovationen in den Bereichen Energieeinsparung,
-erzeugung, -speicherung und -übertragung
- Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten
- Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge (FuE) sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste
- Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen
- Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen
- Qualitätssicherung im Rahmen von FuE
Nicht gefördert werden
die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener FuE-Vorhaben und Auftragsentwicklungen.
3. Erneuerbare Energien
Die Liste förderfähiger Anlagen finden Sie im Merkblatt auf Reiter 4 "Antrag, Formulare, Merkblätter".
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, so lange der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.
Die Kombination mit der Nachrangtranche im ERP-Innovationsprogramm ist nicht möglich.