Was wird gefördert?

Programmnummer 291  Kredit

Große Investitionen in Deutschland sollen die Energiewende vorantreiben. Finanziert werden

1. Energieeffizienz

a) Energieeinsparung

  • effiziente Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Gebäudehülle sanieren
  • effizienter Maschinenpark
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik

Die Investitionen erzielen wesentliche Energieeinspareffekte. Wesentlich heißt mindestens 20 % bei Ersatzinvestitionen, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre und  mindestens 15 % bei Neuanschaffungen gegenüber dem Branchendurchschnitt.

b) Gebäudesanierung und -neubau

Der Jahres-Primärenergiebedarf muss nach der Sanierung mindestens den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 für einen Neubau entsprechen. Bei einem Neubau muss der Jahres-Primärenergiebedarf um mindestens 20 % unterschritten werden. Die kompletten Informationen finden Sie im Merkblatt auf Reiter 4 "Antrag, Formulare, Merkblätter".

c) Aufwendungen für die Begleitung der Planung und Umsetzung

Nicht gefördert werden

Grundstücke, Wohngebäude und Heizungsanlagen, die für Wohngebäude genutzt werden.

2. Innovationen in den Bereichen Energieeinsparung, 
-erzeugung, -speicherung und -übertragung

  • Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten
  • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge (FuE) sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste
  • Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen
  • Qualitätssicherung im Rahmen von FuE 

Nicht gefördert werden

die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener FuE-Vorhaben und Auftragsentwicklungen.

3. Erneuerbare Energien

Die Liste förderfähiger Anlagen finden Sie im Merkblatt auf Reiter 4 "Antrag, Formulare, Merkblätter".

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, so lange der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.

Die Kombination mit der Nachrangtranche im ERP-Innovationsprogramm ist nicht möglich.