Hintergrund
Das Kyoto-Protokoll
Die zunehmende Sorge um die Zukunft der Erde, vor allem die wachsende Umweltverschmutzung und der steigende Kohlendioxid-Ausstoß, hat die Staatengemeinschaft im Jahr 1992 zum Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zusammengebracht. Er bildete den Auftakt einer Reihe von Weltkonferenzen, die zusammen den Grundstock für das sogenannte „Global Governance“, für das gemeinsame Lösen von internationalen Problemen, gelegt haben. In Rio einigten sich die Staatenvertreter - trotz erheblicher Meinungsverschiedenheiten und heftiger Diskussionen im Detail - auf das Aktionsprogramm „Agenda 21“ sowie einige maßgebliche Konventionen im Umwelt- und Klimaschutz. Dazu gehört auch die Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die als zentrales Element eine Selbstverpflichtung zur Verminderung von Treibhausgasemissionen enthält. Der größte Teil der Industrieländer (die Annex I Staaten) hat die Klimarahmenkonvention noch in Rio unterzeichnet. Seither hat sich der Klimaschutz auf internationaler Ebene mit großer Dynamik weiterentwickelt: Der Konvention folgte 1997 das Zusatzprotokoll von Kyoto, in dem sich die Staatengemeinschaft zum ersten Mal auf verbindliche Ziele und Umsetzungsinstrumente für den weltweiten Klimaschutz geeinigt hat. Das Protokoll, das im Jahr 2005 nach der Ratifizierung durch Russland in Kraft getreten ist, legt für die 39 teilnehmenden Industriestaaten bis zum Jahr 2012 das Ziel fest, dass sie ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2% unter das Niveau von 1990 senken müssen. Die Verpflichtung zur Emissionsreduktion wurde durch das Protokoll völkerrechtlich verbindlich. Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz in Durban wurde eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto Protokoll beschlossen sowie das Ziel bis zum Jahr 2015 ein neues, internationales Klimaabkommen zu erreichen.
Im Rahmen des Protokolls haben die einzelnen Länder unterschiedliche Verpflichtungen zur Emissionsminderung akzeptiert, so muss Japan seinen Ausstoß zum Beispiel um 6% reduzieren, Russland darf sein Niveau halten. Die EU mit ihren damals 15 Mitgliedstaaten hat eine gemeinschaftliche Verpflichtung von 8% übernommen und innerhalb der EU umverteilt. Deutschland zum Beispiel muss seine Emissionen um 21% gegenüber 1990 mindern, Großbritannien um 12,5%, Frankreich bleibt bei plus minus Null. Um diese Ziele zu erreichen, sind im Kyoto-Protokoll umfassende Mechanismen zur Steuerung der Emissionsmengen niedergelegt. Diese sogenannten Kyoto-Mechanismen folgen dem Grundsatz, dass in den Industrieländern für jede ausgestoßene Tonne Treibhausgas ein international anerkanntes Emissionszertifikat vorliegen muss. Zugleich eröffnet das Protokoll den Industrieländern die Möglichkeit, ihre Reduktionsverpflichtungen nicht nur bei sich, sondern auch im Ausland zu erbringen. Das kann entweder durch den „Emissionshandel“, den „Clean Development Mechanism“ (CDM) oder unter der sogenannten „Joint Implementation“ (JI) geschehen. Allen Mechanismen liegt folgender Gedanke zugrunde: Für den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgase entstehen, entscheidend ist, dass die Emissionen insgesamt sinken.
Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls
Der Emissionshandel ist einer der drei flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industrieländern, untereinander mit Emissionsrechten zu handeln und stellt damit aus ökonomischer Sicht ein effizientes Instrument dar, die Reduktionsziele möglichst kostengünstig zu erreichen.
Daneben enthält das Kyoto-Protokoll mit der „Joint Implementation“ (der gemeinsamen Umsetzung) und dem „Clean Development Mechanism“ (dem Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) zwei weitere kosteneffiziente Klimaschutzinstrumente. Beide zielen darauf ab, solche Projekte zu fördern, die Emissionen verringern oder der Atmosphäre sogar Kohlenstoff entziehen, indem sie ihn in Biomasse speichern. Deshalb können die Initiatoren solcher Projekte Emissionsgutschriften generieren.
In der Praxis funktioniert das folgendermaßen: Angenommen in einem Land X verflüchtigt sich das Gas einer Deponie nicht länger, sondern wird aufgefangen und zwar als zusätzliche Reduktionsmaßname, die ohne die flexiblen Mechanismen aus dem internationalen Klima-Regime nicht erfolgt wäre. Die Investition in ein Projekt dieser Art mindert also den Treibhausgasausstoß zusätzlich (sogenannte Additionalität/Additionality). Diese Veränderung wird quantifiziert und in Form von Reduktionszertifikaten gutgeschrieben. Mit diesen Zertifikaten kann gehandelt werden und sie können von den entsprechenden Unternehmen/Staaten eingesetzt werden, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen.
EU-Emissionshandel
Um die regionalen Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, hat die Europäische Union im Jahr 2005 das „European Union Emission Trading System“, kurz „EU-ETS“ etabliert. Es ist das bisher größte Emissionshandelssystem und dient der EU als wichtiges Instrument im Klimaschutz. Denn es soll dazu beitragen, dass die EU Ende 2012 insgesamt mindestens acht Prozent weniger Emissionen produziert als im Vergleichsjahr 1990 und damit ihre Verpflichtungen aus dem Protokoll erfüllt.
Kaufprogramme des KfW-Klimaschutzfonds
Die KfW als Förderbank hat den Auftrag, die verschiedenen Instrumente des Kyoto-Protokolls für die deutsche und europäische Wirtschaft nutzbar zu machen und zur Weiterentwicklung der Zertifikatemärkte mit innovativen Ansätzen beizutragen. Bis 30. September 2011 hat die KfW Verträge über 85 Projekte und einem Gesamtvolumen von 40 Millionen erwarteten CERs (Certified Emission Reduction – eine Reduktionseinheit) abgeschlossen.
Um den Interessenten Zugang zu Zertifikaten zu ermöglichen, hat die KfW Bankengruppe zusammen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) vor kurzem ihr drittes Beschaffungsprogramm (EIB-KfW CO2-Programm II) für Emissionszertifikate aufgelegt. Schon bei den zwei bisherigen Beschaffungsprogrammen (KfW-Klimaschutzfonds und EIB-KfW CO2-Programm I), die inzwischen beide abgeschlossen sind, hat der KfW-Klimaschutzfonds mit Anbietern und Nachfragern von Zertifikaten erfolgreich zusammengearbeitet.