Rückforderungen aus der Zeit vor 1945

Wenn Sie als Eigentümer eines Grundstückes in den neuen Bundesländern Probleme bei der Löschung von Grundpfandrechten aus der Zeit vor dem 8.5.1945 haben, dann setzen Sie sich bitte mit der KfW Bankengruppe Niederlassung Berlin in Verbindung.

Die KfW Bankengruppe verwaltet im Auftrag des Bundes Forderungen, deren ursprüngliche Gläubiger u. a. Banken und Versicherungen waren. Die KfW Bankengruppe ist berechtigt, Löschungsbewilligungen zu erteilen, wenn Sie, falls die Forderung noch valutiert, die Ablösung vornehmen. Auch wenn eine Zuständigkeit der KfW Bankengruppe nicht gegeben sein sollte, können wir Ihnen sicher den richtigen Ansprechpartner nennen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Niederlassung Berlin der KfW Bankengruppe gern zur Verfügung.