Kredit Nr.358, 359Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antragstellende in den vom Hoch­wasser im Mai und Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer und bei bereits aus­geschöpftem Förder­höchst­betrag für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 % der geför­derten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

Der Nachweis der Betroffenheit ist durch die Kommune oder den Land­kreis zu erstellen. Antrag­stellende müssen diesen Nachweis vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen. Ein Muster­dokument finden Sie hier.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Rege­lungen im Merk­blatt behalten ihre Gültigkeit.

Antrag beim Finanzierungspartner stellen

Sie beantragen Ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner in Ihrer Nähe. Nutzen Sie die Online-Beratungs­anfrage, um

  • einen Finanzierungs­partner zu finden und
  • einen Beratungs­termin anzufragen.

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.