Korruptionsprävention steht bei der KfW besonders im Fokus
Die KfW Bankengruppe misst dem Thema Korruptionsprävention besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu, und es wurden bereits vor Jahren Maßnahmen zur Korruptionsprävention getroffen. Die KfW betreibt eine für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindliche Geschäftspolitik, nach der Bestechung und andere Formen der Korruption weder eingesetzt noch hingenommen werden dürfen. Die KfW lehnt Korruption, gleich in welcher Erscheinungsform, entschieden ab. Im Leitbild der KfW Bankengruppe wird Korruptionsbekämpfung explizit angeführt.
1998 hat eine hausweite Arbeitsgruppe "Korruptionsprävention" die internen Verfahren auf mögliche Einfallstore für Korruption überprüft und verbindliche "Verhaltensregeln für die Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen" entworfen. Dabei stehen Transparenz und ein offener Umgang mit eventuellen Interessenkonflikten im Vordergrund. Die Mitarbeiter/-innen sollen sich stets so verhalten, dass die Interessen der KfW nicht verletzt werden und keine Abhängigkeiten oder Verpflichtungen entstehen. Die Mitarbeiter/-innen werden auf diese Regeln hingewiesen und regelmäßig informiert. Die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention, in der sämtliche Bereiche der KfW vertreten sind, trifft sich weiterhin, um Erfahrungen aus den einzelnen Bereichen auszutauschen und bestehende organisatorische Regelungen und Verfahren zu ergänzen.
Um die Bedeutung der Korruptionsprävention für die KfW noch weiter zu untersteichen, wurden die Verhaltensregeln um einen Verhaltenskodex gegen Korruption für die Mitarbeiter/-innen ergänzt. Dieser Verhaltenskodex soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Gefahrensituationen hinweisen, in denen sie ungewollt in Korruption verstrickt werden können. Korruptionsversuche sind sofort abzuwehren und die Vorgesetzten sowie die Compliancebeauftragten sind zu informieren.
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