Integrität/Compliance
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) wird die globale Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards gestärkt. Durch die Einführung unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll das Gesetz dem Ziel der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage – insbesondere entlang der Lieferketten - dienen. Die Lieferkette umfasst alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und hiermit verbundene Aktivitäten, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch im Geschäftsbereich der mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer.
Die KfW fällt aufgrund ihrer Mitarbeitendenzahl in den Anwendungsbereich des Gesetzes und wendet das LkSG seit dem 01.01.2023 an. Der Vorstand der KfW hat die zentrale Evidenzstelle zur Überwachung der Pflichten aus dem LkSG im Bereich Compliance verortet.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/dekBx3kK
Link kopieren Link kopiert