Integrität/Compliance

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) wird die globale Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards gestärkt. Durch die Einführung unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll das Gesetz dem Ziel der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage – insbesondere entlang der Lieferketten - dienen. Die Lieferkette umfasst alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und hiermit verbundene Aktivitäten, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch im Geschäftsbereich der mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer.

Die KfW fällt aufgrund ihrer Mitarbeitendenzahl in den Anwendungsbereich des Gesetzes und wendet das LkSG seit dem 01.01.2023 an. Der Vorstand der KfW hat die zentrale Evidenzstelle zur Überwachung der Pflichten aus dem LkSG im Bereich Compliance verortet.

Weiterführende Informationen: Menschenrechtserklärung

Verfahrensordnung

BAFA-Bericht 2023

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