Umgang mit Interessenkonflikten
Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen sich die KfW leiten lässt. Die KfW ist ein staatliches Förderinstitut. Wir sind gemäß unserem Förderauftrag unseren Kunden, aber auch unseren Eigentümern und Mitarbeiter/ -innen verpflichtet. In Einzelfällen bleibt es daher trotz aller Anstrengungen nicht aus, dass die berechtigten Interessen von Kunden und die Interessen des Instituts gegenläufig sind (Interessenkonflikte).
In Einzelfällen bleibt es aber trotz aller Anstrengungen nicht aus, dass die berechtigten Interessen von Kunden und die Interessen selbst eines Instituts wie der KfW, einem staatlichen Förderinstitut, das zwar gemäß seinem Förderauftrag seinen Kunden, aber auch seinen Eigentümern und MitarbeiterInnen verpflichtet ist, gegenläufig sind (Interessenkonflikte).
Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der KfW, anderen Unternehmen der Bankengruppe, der Geschäftsleitung, den Mitarbeiter/-innen und anderen Personen, die mit der KfW verbunden sind sowie deren Kunden/Geschäftspartner oder zwischen deren Kunden/Geschäftspartner. Im Interesse der Kunden/Geschäftspartner hat die KfW eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um diese Situationen möglichst weitgehend zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zu den möglichen Interessenkonflikten und entsprechenden Maßnahmen stellt die KfW ihren Kunden auf Nachfrage gern zur Verfügung.
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