Eingangsbereich des Gebäudes der KfW Bankengruppe

    Bericht des Verwaltungsrats

    Sitzungen des Verwaltungsrats

    Der Verwaltungs­rat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäftsführung und die Vermögens­verwaltung der KfW laufend über­wacht. Die erforder­lichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durch­führung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck kamen im Jahr 2020 der Verwaltungs­rat, der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss und der Vergütungs­kontroll­ausschuss jeweils dreimal, der Prüfungs­ausschuss viermal sowie der Risiko- und Kredit­ausschuss siebenmal – und aufgrund der Pandemie vorwiegend virtuell im Rahmen von Telefon- bzw. Video­konferenzen – zusammen.

    Porträt von Olaf Scholz
    Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen

    In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über

    • den Jahres- und Konzern­abschluss der KfW 2019,
    • die Geschäfts­tätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäfts­feldern, inklusive KfW IPEX-Bank GmbH, DEG und KfW Capital,
    • die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risiko­lage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risiko­bereiche,
    • banken­aufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Banken­aufsichts­behörden, die Einhaltung der regulatorischen Kapitala­forderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
    • die gemeinsam mit dem BMWi aufgelegte Klima­schutz­offensive für den Mittel­stand,
    • den Stand zum Aufbau eines Fonds für Zukunfts­technologien,
    • die Weiter­entwicklung der KfW als trans­formative Förder­bank für eine treib­haus­gas­neutrale Zukunft,
    • die digitale Agenda der KfW sowie deren Rolle als Förderer von Digitalisierung sowie Begleiter und Gestalter des digitalen Struktur­wandels sowie
    • die Auswirkungen des Corona-Virus und die ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Hilfe der KfW

    zur Kenntnis.

    Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grund­lage der jeweiligen Bericht­erstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäfts­feldern mit folgenden inhaltlichen Schwer­punkten befasst:

    • Hinsichtlich der Aktivitäten der Inlands­förderung stand zur Begrenzung der negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie insbesondere die Einführung des Sonder­programms zur Corona-Hilfe im Vorder­grund. So erreichten vom Bund garantierte Finanzierungs­angebote zum Teil mit vollständiger Haftungs­freistellung die verschiedenen Zielgruppen, besonders aber den Mittel­stand. Neben der Entwicklung und In­anspruch­nahme dieser Finanzierungs­angebote wurde der Verwaltungsrat auch über die Ausweitung der Start-up-Förderung und attraktive Konditionen bei Studienkrediten informiert.
    • Mit Blick auf das Geschäftsfeld Förderung Entwicklungs- und Schwellenländer beriet der Verwaltungs­rat über Schwer­punkt­themen der Finanziellen Zusammen­arbeit, darunter das Engagement der KfW in Afrika und pandemie­bezogene Förder­programme des BMZ.
    • Hinsichtlich der KfW IPEX-Bank GmbH bzw. des Geschäfts­feldes Export- und Projekt­finanzierung standen die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure und die Auswirkungen der Pandemie, zum Beispiel durch Stundungen, im Mittelpunkt.
    • Der Verwaltungs­rat wurde regelmäßig über die Entwicklung des Kapital­marktes und den Stand der Refinanzierung der KfW informiert. Durch Nutzung neuer Refinanzierungs­quellen wie vor allem dem Wirtschafts­stabilisierungs­fonds (WSF), aber auch dem Instrument der „Gezielten längerfristigen Refinanzierungs­geschäfte III“ (TLTRO III) über die Bundesbank wurde Mitte 2020 die Refinanzierung am Kapitalmarkt optimiert.
    • Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nachhaltigkeits­engagement der KfW Bankengruppe und wurde über das Sustainable-Finance-Konzept der KfW informiert, welches die Aufnahme des Ziels der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebens­bedingungen weltweit in das Strategische Zielsystem der KfW beinhaltet.

    Der Verwaltungs­rat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risiko­lage des Konzerns, die Förder­geschäfts­entwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungs­rats­vorsitz bzw. seine Vertretung wurden auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.

    Der Verwaltungs­rat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäfts­strategie und genehmigte die Planung für das Jahr 2021. Er nahm die mehrjährige Geschäfts­strategie, die Risiko­strategie, die IT-Konzern­strategie und die IT-Strategie zur Kenntnis.

    Der Verwaltungsrat beschloss zur Förderung digitaler Geschäfts­prozesse auch eine Modernisierung der Satzung der KfW.

    Jedes Verwaltungs­rats­mitglied ist verpflichtet, vor der Beschluss­fassung den Vorsitzenden des Verwaltungs­rats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessen­konflikte zu informieren.

    Im Berichts­jahr haben keine Verwaltungs­rats­mitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungs­rats­sitzungen teilgenommen. Dies gilt auch für den Präsidial- und Nominierungs­ausschuss, den Vergütungs­kontroll­ausschuss, den Prüfungs­ausschuss sowie den Risiko- und Kredit­ausschuss.

    Mitglieder des Verwaltungs­rats nahmen im Laufe des Jahres 2020 an drei Schulungs­veranstaltungen und vier Einzel­schulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde­erfordernisse gemäß Kredit­wesen­gesetz teil.

    Ausschüsse des Verwaltungsrats

    Der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss beriet in Ausübung seiner satzungs­gemäßen Aufgaben über Vorstands­angelegenheiten, insbesondere Nach­besetzungs­fragen, beschloss eine Anpassung der Vorstands­bezüge, aktualisierte Stellen­profile für Vorstands­positionen sowie eine interimistische Geschäfts­verteilung aufgrund der seit Anfang November unbesetzten Vorstands­position Markt Ausland. Zudem beschloss er weitere Verfahrens­schritte bezüglich des Beteiligungs­fonds für Zukunfts­technologien und zur Konkretisierung der grundsätzlichen geschäfts­politischen Ausrichtung der Strategischen Leitlinien der KfW für das Jahr 2021.

    Des Weiteren wurde der Ausschuss zu banken­aufsichtlichen Themen, über die KfW Stiftung und Rechts­streitigkeiten informiert. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch und formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungs­rat.

    Der Vergütungs­kontroll­ausschuss befasste sich mit Vergütungs­fragen und den Berichten gemäß Instituts­vergütungs­verordnung. Er wurde über die jährliche Risiko­analyse zur Ermittlung der Risiko­trägerinnen und Risiko­träger informiert. Im Rahmen dieser Risiko­analyse hat die KfW als Einzel­institut sowie auf Gruppen­ebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risiko­profil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Er überprüfte und bestätigte die Angemessenheit der Vorstands­vergütung. Zudem wurde über die gruppen­weite Vergütungs­strategie und die Bemessungs­grundlagen der variablen Vergütung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten.

    Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlage­pflichtigen Kredit­engagements und Beteiligungen, Organ­kredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittel­aufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swap­geschäfte und befasste sich mit der Risiko­lage und der Wirksamkeit des Risikomanagement­systems. Ferner wurde u.a. auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern, Regionen und Branchen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken in relevanten Tätigkeitsbereichen, Maßnahmen zur Weiter­entwicklung der Risiko­kultur, detailliert auf Stress­testing und Markt­preis­risiken einschließlich der Weiterentwicklung von deren Messung, mögliche Auswirkungen aktuell diskutierter regulatorischer Vorhaben, das Risiko­profil von Finanzierungen in bestimmten Sektoren sowie das Vergütungs­system, insbesondere im Hinblick auf die Instituts­vergütungs­verordnung, eingegangen. Mit der Berichterstattung über Schatten­bank­unternehmen setzte er sich auseinander. Umfassend behandelt wurden auch die aktuellen Corona-Entwicklungen und die Auswirkungen dieser auf die Risiko­lage der KfW. Auch die regulatorischen Kapital­anforderungen an die KfW und insbesondere die sich aus Basel IV ergebenden Anforderungen wurden wiederholt erörtert und diskutiert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Risiko­strategie einschließlich der Kapital­planung für die kommenden Geschäftsjahre.

    Der Prüfungsausschuss befasste sich mit dem Rechnungs­legungs­prozess, der Vermögens-, Finanz- und Ertrags­lage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahres­abschluss der KfW Banken­gruppe 2019. Zur Feststellung des Jahres­abschlusses 2019 sowie zur Bestellung des Abschluss­prüfers für das Jahr 2021 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungs­rat aus. Der Ausschuss hat die öffentliche Ausschreibung des Rahmen­vertrags zur Abschluss­prüfung für den KfW Konzern und dessen Gesellschaften für die Geschäfts­jahre 2022 bis 2025 mit einer Verlängerungs­option für das Geschäfts­jahr 2026 begleitet. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risiko­management­systems, des Internen Kontroll­systems (IKS) und des Internen Revision­systems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit des Abschluss­prüfers, bestimmte Schwer­punkte für die Jahres­abschluss­prüfung 2020 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahres­abschluss­prüfung 2020 (Teil­prüfungs­bericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungs­plan der Internen Revision für das Jahr 2021 zu. Er begleitete banken­aufsichtliche Themen und beschäftigte sich eingehend mit den Prüfungen der Bank­aufsicht und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekten zur Behebung der Feststellungen.

    Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungs­rat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

    Personalien

    Herr Prof. Dr. Nagel schied auf eigenen Wunsch zum 31.10.2020 aus dem Vorstand aus. Der Verwaltungs­rat dankt ihm für seine engagierte Tätigkeit.

    Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 KfW-Gesetz habe ich als Bundes­minister der Finanzen für das Jahr 2021 den Vorsitz im Verwaltungs­rat von meinem Kollegen Peter Altmaier, Bundes­minister für Wirtschaft und Energie, übernommen.

    Neu in den Verwaltungs­rat eingetreten sind zum 01.01.2020 Dr. André Berghegger, Ingeborg Esser, Albert Füracker, Johannes Kahrs und Alois Karl. Zum 31.03.2020 hat Dr. Florian Toncar sein Mandat niedergelegt, Michael Theurer ist zum 01.04.2020 in den Verwaltungsrat bestellt worden. Zum Jahresende 2020 schied Prof. Dr. Johannes-Jörg Riegler aus dem Verwaltungsrat aus. Der Verwaltungs­rat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.

    Turnusgemäß sind zum 31.12.2020 aus­geschieden und wieder­bestellt worden: Dr. Bruno Hollnagel und Michael Theurer (jeweils zum 01.01.2021) sowie Robert Feiger, Reiner Hoffmann, Stefan Körzell, Dr. Joachim Lang, Dr. Hans-Walter Peters und Helmut Schleweis (jeweils nach dem Berichts­zeitraum zum 06.01.2021). Ebenfalls nach dem Berichts­zeitraum zum 06.01.2021 ist neu in den Verwaltungs­rat Rainer Neske eingetreten.

    Jahresabschluss

    Die für das Geschäfts­jahr 2020 zum Abschluss­prüfer bestellte Ernst & Young GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres­abschluss und Lage­bericht der KfW sowie den Konzern­abschluss und den Konzern­lage­bericht des KfW Konzerns zum 31.12.2020 geprüft und mit einem un­eingeschränkten Bestätigungs­vermerk versehen. Jahres­abschluss und Lage­bericht der KfW wurden nach den Vorschriften des HGB, Konzern­abschluss und -lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

    Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres­abschluss in der Sitzung am 24.03.2021 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungs­ausschuss genehmigt sowie den Konzern­abschluss gebilligt.

    Frankfurt am Main, 24. März 2021

    Der Verwaltungsrat

    Vorsitzender

    Rechtlicher Hinweis:
    Die Ausführungen dieses Online-Ge­schäfts­berichts 2020 basieren auf dem Finanz­bericht 2020 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2020 Wider­sprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanz­bericht auf, hat der Finanzbericht 2020 der KfW Vorrang.