Kulturentwicklung und Regulatorik

Gesundheitsmanagement

Um die Verant­wortung für ihre Beschäftigten wahrzunehmen, baut die KfW seit 2014 das Betriebliche Gesundheits­management (BGM) systematisch aus. Wir möchten unsere Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter bei der Erhaltung ihrer Gesund­heit unterstützen, um so die Motivation, Arbeits­zufriedenheit und Leistungs­fähigkeit zu bewahren und zu fördern.

Im Jahr 2017 legten wir den Schwerpunkt auf folgende Aktivitäten:

Die KfW ist weiterhin bestrebt, systematisch ihre Angebote in dem Bereich BGM auszubauen und zu optimieren.

Umgang mit flexiblen Arbeitsformen

Die Pilot­phase der im Geschäfts­jahr 2015 in Kraft gesetzten neuen Dienst­vereinbarung Arbeitszeit wurde um zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. Die Dienst­vereinbarung zielt auf einen bewussteren Umgang mit Arbeitszeit bei Führungs­kräften und Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern sowie auf einen konsequenten Wandel von einer Präsenz­kultur zu einer ergebnis­orientierten Leistungs­kultur ab. Erklärtes Ziel sind die Stärkung der Eigen­verantwortung der Beschäftigten sowie die Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes unter Berück­sichtigung der unter­nehmerischen Belange.

Ein Projekt zum „Umgang mit flexiblen Arbeits­formen“ begleitet nun die Pilot­phase. Eine Bestands­aufnahme in der KfW mit Blick auf die unternehmerische Perspektive, die Nutzung der Arbeits­modelle und die Ergebnisse der Mitarbeiter­befragung bildeten die Basis zur Ableitung von Handlungs­feldern. Ein unternehmens­übergreifender Benchmark rundeten das Bild ab. Die Umsetzung der Maßnahmen, unter anderem Empfehlungen zum mobilen Arbeiten, ist für das Jahr 2018 geplant.

Ziele:

  • Stärkung der Eigen­verantwortung der Beschäftigten
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes unter Berück­sichtigung der unternehmerischen Belange

Der Erfolg des Pilot­projekts setzt ein Umdenken bei Führungs­kräften und Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern gleichermaßen voraus. Und bietet damit die Chance, die Kultur der Führung und Zusammen­arbeit in der KfW zeitgemäß zu entwickeln.

Ausbildung kann auch in Teilzeit funktionieren

In Kooperation mit einem in Frankfurt ansässigen Verein, dessen Ziel die berufliche Förderung von Frauen ist, bietet die KfW seit 2016 die Ausbildung zur Kauffrau für Büro­management auch in Teil­zeitform an. So kann die KfW zum Beispiel alleiner­ziehenden Müttern die Chance eröffnen, trotz schwieriger persönlicher Rahmenbe­dingungen eine Ausbildung zu absolvieren.

Zum Jahres­ende 2017 befanden sich 127 junge Menschen (Vorjahr: 133) in der beruflichen Erst­ausbildung, davon 67 dual Studierende (Vorjahr: 70). Die Zahl der Trainees lag am 31.12.2017 bei 45 (Vorjahr: 56). Im Verlauf des Jahres absol­vierten 129 Studierende (Vorjahr: 122) ein Praktikum in der KfW.

Umsetzung regulatorischer Anforderungen

Durch die Änderung der KfW-Verordnung 2013 muss die KfW zentrale regula­torische Vorgaben und bankaufsichts­rechtliche Normen entsprechend anwenden. Gemäß § 12a KfW-Gesetz in Verbindung mit § 3 KfW-Verordnung gilt dies auch für die vergütungs­regulatorischen Regelungen der Instituts­vergütungs­verordnung (IVV). Die IVV regelt bankaufsichts­rechtliche Mindest­anforderungen für die Vergütungs­systeme von deutschen Finanz­instituten. Sie ist vor dem Hintergrund der Finanz­marktkrise erlassen worden und im August 2017 in ihrer dritten Fassung veröffentlicht worden. Inhalte der IVV sind vor allem die Vermeidung von Fehlanreizen variabler Vergütungs­bestandteile sowie eine risiko­orientierte Ausgestaltung von Vergütungs­systemen.




Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Geschäftsberichts 2017 basieren auf dem Finanzbericht 2017 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2017 Widersprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanzbericht auf, hat der Finanzbericht 2017 der KfW Vorrang.

Dachterrasse der KfW Frankfurt. Blick auf das KfW-Logo des angrenzenden Gebäudeteils.

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