Themenbühne Bericht des Verwaltungsrats

    Bericht des Verwaltungsrats

    Sitzungen des Verwaltungsrats

    Der Verwaltungsrat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durchführung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck tagten im Jahr 2018 der Verwaltungsrat, der Prüfungsausschuss, der Präsidial- und Nominierungsausschuss und der Vergütungskontrollausschuss jeweils dreimal sowie der Risiko- und Kreditausschuss sechsmal.

    Porträt Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
    Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen

    In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über

    • den Jahres- und Konzernabschluss der KfW 2017, die Geschäftstätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern, inklusive KfW IPEX-Bank GmbH und DEG,
    • die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risikobereiche wie politische Risiken einschließlich etwaiger Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU,
    • die Bedeutung der Digitalisierung für die KfW und deren Aktivitäten, um die sich ergebenden Chancen zu nutzen,
    • bankenaufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Bankenaufsichtsbehörden, die Einhaltung der regu­latorischen Kapitalanforderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
    • den aktuellen Status des Großprojektportfolios, die Modernisierung und Neuausrichtung der IT sowie der Internen Revision,
    • die Aufnahme der operativen Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft KfW Capital zum Ausbau der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierungsaktivitäten,
    • die Geschäfts- und Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie der KfW für das Jahr 2019

    zur Kenntnis.

    Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten in seinen Sitzungen befasst:

    • Bezüglich der Aktivitäten in der Inlandsförderung diskutierte der Verwaltungsrat über die positiven Effekte der Förderung, die Innovationsförderung im Bereich der Digitalisierung, die Einführung neuer Produkte – wie das Baukindergeld –, die Umorganisation des Förderbereichs und detailliert den Ausbau der Beteiligungsfinanzierung.
    • Mit Blick auf das Geschäftsfeld Förderung der Entwicklungs- und Schwellenländer beriet der Verwaltungsrat über Schwerpunktthemen der Finanziellen Zusammenarbeit sowie über Geschäftsausrichtung und -ergebnisse der DEG. Insbesondere soll das Engagement in Afrika ausgebaut werden.
    • Hinsichtlich der KfW IPEX-Bank GmbH bzw. des Geschäftsfeldes Export- und Projektfinanzierung stand die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure im Mittelpunkt.
    • Der Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Entwicklung des Kapitalmarktes und den Stand der Refinanzierung der KfW informiert. Durch die Aktivitäten auf dem Green-Bond-Markt leistet die KfW einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Marktsegments „Sustainable Finance“.
    • Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nachhaltigkeitsengagement der KfW Bankengruppe und wurde über die Roadmap Sustainable Finance informiert, in deren Rahmen die KfW ein stringentes und mehrdimensionales Nachhaltigkeitskonzept ausarbeitet.

    Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns, die Fördergeschäftsentwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungsratsvorsitz bzw. seine Vertretung wurde auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.

    Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäftsstrategie und genehmigte die Planung für das Jahr 2019. Er nahm die mehrjährige Geschäftsstrategie, die Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie zur Kenntnis.

    Jedes Verwaltungsratsmitglied ist verpflichtet, vor der Beschluss­fassung den Vorsitzenden des Verwaltungsrats beziehungsweise des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessenkonflikte zu informieren. Infolgedessen gab es im Berichtsjahr im Risiko- und Kreditausschuss Fälle von Stimmenthaltungen oder Nichtmitwirkung an Beschlüssen.

    Im Berichtsjahr haben sieben Verwaltungsratsmitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungsratssitzungen teilgenommen. Im Präsidial- und Nominierungsausschuss hat ein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Gleiches gilt für den Vergütungskontrollausschuss. Im Prüfungsausschuss haben drei Mitglieder an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen, im Risiko- und Kreditausschuss waren es vier Mitglieder.

    Mitglieder des Verwaltungsrats nahmen im Laufe des Jahres 2018 an sechs Schulungsveranstaltungen und vier Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkundeerfordernisse gemäß Kreditwesengesetz teil. Ferner wurden zwei Schulungen für Mitarbeiter von Verwaltungsratsmitgliedern durchgeführt.

    Ausschüsse des Verwaltungsrats

    Der Präsidial- und Nominierungsausschuss beriet in Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben über Vorstandsangelegenheiten und sprach eine Empfehlung an den Verwaltungsrat zur Wiederbestellung von Herrn Bernd Loewen aus. Er beschloss zur Konkretisierung der grundsätzlichen geschäftspolitischen Ausrichtung der KfW Strategische Leitlinien für das Jahr 2019. Der Ausschuss nahm die kommissarische Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands infolge der Bestimmung von Herrn Dr. Bräunig zum Vorstandsvorsitzenden bis zur Vervollständigung des Vorstands durch ein sechstes Mitglied, zuständig für Informationstechnologie und Transaktionsmanagement, zur Kenntnis. Des Weiteren wurde der Ausschuss zu bankenaufsichtlichen Themen, über die KfW Stiftung und Rechtsstreitigkeiten informiert. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch und formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat. Zudem wurde er über Bauvorhaben informiert und hat hierzu einen Beschluss gefasst..

    Der Vergütungskontrollausschuss befasste sich mit Vergütungsfragen und der Umsetzung der Institutsvergütungsverordnung und beschloss den jährlichen Turnus der Erstellung eines Vergütungskontrollberichts. Er wurde u. a. über das Vergütungssystem und die neue geplante Versorgungsordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW sowie die Risikoanalyse zur Ermittlung der Risikoträgerinnen und Risikoträger informiert. Im Rahmen dieser Risikoanalyse hat die KfW als Einzelinstitut sowie auf Gruppenebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Zudem wurde über die gruppenweite Vergütungsstrategie und die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung 2018 und 2019 beraten.

    Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlagepflichtigen Kreditengagements und Beteiligungen, Organkredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittelaufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swapgeschäfte und befasste sich mit der Risikolage und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Ferner wurde u.a. auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern und Regionen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken inklusive des Austritts Großbritanniens aus der EU, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Risikokultur, detailliert auf Marktpreisrisiken und deren Steuerung, Finanzierungen der KfW in Lokalwährungen, mögliche Auswirkungen aktuell diskutierter regulatorischer Vorhaben sowie das Risikoprofil des Geschäftsfeldes der Export- und Projektfinanzierung eingegangen. Auch über die Ergebnisse von Prüfungen der Bundesbank und die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte, die Gespräche mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die regulatorischen Kapitalanforderungen an die KfW wurde diskutiert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Risikostrategie einschließlich der Kapitalplanung für die kommenden Geschäftsjahre.

    Der Prüfungsausschuss befasste sich mit dem Rechnungslegungsprozess, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2017. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 sowie zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2019 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat aus. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Internen Revisionssystems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, bestimmte Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2018 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2018 (Teilprüfungsbericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungsplan der Internen Revision für das Jahr 2019 zu. Er begleitete laufende Großprojekte sowie bankenaufsichtliche Themen und beschäftigte sich eingehend mit den Prüfungen der Bundesbank und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekten. Insbesondere befasste sich der Ausschuss mit den Ergebnissen der aufsichtlichen Prüfung der Internen Revision sowie den ergriffenen Maßnahmen zur Behebung der Feststellungen im Rahmen des Projekts zur Neuausrichtung der Internen Revision. Zudem besprach der Ausschuss intensiv die Abarbeitung des durch die KfW und einen Wirtschaftsprüfer entwickelten Maßnahmenplans zur Optimierung der IT- und Zahlungsverkehrssysteme der KfW.

    Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

    Personalien

    Der Verwaltungsrat hat im Berichtszeitraum Herrn Bernd Loewen zum 01.07.2019 in den Vorstand wiederbestellt. Frau Melanie Kehr ist zum 01.09.2018 in die KfW als Generalbevollmächtigte eingetreten und nach dem Berichtszeitraum zum 01.03.2019 in den Vorstand bestellt worden. Sie ist zuständig für die Informationstechnologie und das Transaktionsmanagement.

    Herr Dr. Schröder, der auf eigenen Wunsch zum 31.12.2017 aus dem Vorstand der KfW ausgeschieden war, verstarb am 25.03.2018 nach schwerer Krankheit im Alter von 66 Jahren. Herr Dr. Schröder hat sich stets mit großer Energie, Disziplin und Sorgfalt für das Wohl der KfW eingesetzt. Der Verwaltungsrat dankt ihm für die fast neunjährige engagierte Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender.

    Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 KfW-Gesetz habe ich als Bundesminister der Finanzen für das Jahr 2019 den Vorsitz im Verwaltungsrat von meinem Kollegen Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, übernommen.

    Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind im Jahr 2018 zum 01.01.2018 Dr. Hans-Walter Peters, Dr. Johannes-Jörg Riegler und Helmut Schleweis, zum 02.02.2018 Reinhold Hilbers, zum 01.03.2018 Dr. Bruno Hollnagel sowie Dr. Florian Toncar, zum 02.03.2018 Dr. Matthias Haß, zum 14.03.2018 Julia Klöckner, Heiko Maas, Andreas Scheuer, Olaf Scholz und Svenja Schulze sowie zum 26.04.2018 Sören Bartol. Im Jahr 2018 schieden Dr. Uwe Brandl, Frank Bsirske, Klaus-Peter Flosbach, Sigmar Gabriel, Christian Görke, Dr. Matthias Haß, Hubertus Heil, Monika Heinold, Dr. Barbara Hendricks, Christian Schmidt und Brigitte Zypries aus dem Verwaltungsrat aus. Der Verwaltungsrat dankt den 2018 ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.

    Turnusgemäß sind zum 31.12.2018 ausgeschieden und zum 01.01.2019 wiederbestellt worden: Sören Bartol, Dr. Holger Bingmann, Holger Schwannecke und Dr. Martin Wansleben. Nach dem Berichtszeitraum neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind zum 01.01.2019 Doris Ahnen, Verena Göppert, Olav Gutting, Andrea Kocsis, Peter Strobel und Heike Taubert.

    Jahresabschluss

    Die für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer bestellte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der KfW sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des KfW Konzerns zum 31.12.2018 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Jahresabschluss und Lagebericht der KfW wurden nach den Vorschriften des HGB, Konzernabschluss und -lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

    Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung am 08.04.2019 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss genehmigt sowie den Konzernabschluss gebilligt.

    Frankfurt am Main, 8. April 2019

    DER VERWALTUNGSRAT

    Vorsitzender

    Rechtlicher Hinweis:
    Die Ausführungen dieses Online-Ge­schäfts­berichts 2018 basieren auf dem Finanz­bericht 2018 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2018 Wider­sprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanz­bericht auf, hat der Finanzbericht 2018 der KfW Vorrang.