Wiederaufbau Deutschlands mit finanzieller Hilfe der Alliierten
Am 5. Juni 1947 verkündete der amerikanische Außenminister George C. Marshall ein wirtschaftliches Aufbauprogramm für Europa. Das "European Recovery Program" (ERP) hat den Wiederaufbau Deutschlands und Westeuropas maßgeblich beschleunigt. Doch nicht nur wegen seiner offensichtlichen Erfolge, auch dank einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit wurde der Marshallplan zu einem Mythos – mitverantwortlich für das Wirtschaftswunder in Deutschland.
Das Vermächtnis des Marshallplans
"Äußerer" und "innerer" Marshallplan
Wie aber funktionierte der Marshallplan? Die Alliierten wollten den Wiederaufbau Europas durch Lieferungen von Lebensmitteln, Rohstoffen und Sachgütern in Milliardenhöhe kräftig stimulieren. Dieser "äußere" Marshallplan wurde durch einen "inneren" Marshallplan begleitet, der den nachhaltigen Erfolg erst ermöglichte. Denn die Lieferungen stellten keine Geschenke dar, sondern mussten bezahlt werden. Die Kaufpreiszahlungen für diese Importe sollten als so genannte "Gegenwertmittel" für Investitionen über die KfW eingesetzt werden.
Zunächst dauerte es noch einige Zeit, bis die ersten Gegenwertmittel durch entsprechende Einfuhren, die über den äußeren Marshallplan finanziert wurden, angesammelt waren. Ende 1949 flossen die ersten Mittel an die KfW, so dass Anfang 1950 der innere Marshallplan, also die Investitionsfinanzierung durch die KfW aus diesen Gegenwertmitteln, anlaufen konnte. Bis Ende 1953 erhielt die KfW in mehreren Tranchen rund 1,89 Mrd. Euro (3,7 Mrd. DM) zur Erstausleihung an die deutsche Wirtschaft.
Plakatsammlung Marshallplan/ERP
ERP-Sondervermögen als revolvierender Fonds
1953 lief der Marshallplan aus. Im Londoner Schuldenabkommen wurde jedoch festgelegt, dass Deutschland von den erhaltenen Mitteln lediglich knapp 1 Mrd. US-Dollar zurückzahlen musste. Da der Bund die Tilgung an die Amerikaner aus dem Bundeshaushalt leistete, wurde das ERP-Sondervermögen (ERP-SV), das aus den Gegenwertmitteln entstanden ist, nicht geschmälert. Das ERP-SV wurde nun per Gesetz zu einem revolvierenden Fonds für langfristige Investitionskredite ausgestaltet. Diese sollten zur Förderung und zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft eingesetzt werden: Damit endete die Hilfe – die Selbsthilfe begann!
Durch die Zinseinnahmen wuchs das Sondervermögen im Laufe der Jahrzehnte stark an. Diverse Förderprogramme, ob zur Strukturförderung, Mittelstandsförderung oder Umweltschutz wurden und werden hierüber finanziert. Ab 1990 flossen die altbewährten Marshallplanmittel auch in die neuen Länder. So kamen sie Jahrzehnte später auch dem Teil Deutschlands zugute, dem nach dem Krieg die Beteiligung am Marshallplan durch die sowjetische Besatzungsmacht verwehrt wurde.
Verwaltet wurde das ERP-SV zunächst vom damaligen Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, dem Nachfolger des Marshallplan-Ministeriums. 1961 ging die Verantwortung an das Bundesministerium für Wirtschaft über.
Neuordnung des ERP-Sondervermögens
Im Januar 2007 beschloss die Bundesregierung die Neuordnung des ERP-Sondervermögens. In diesem Zusammenhang wurden zum 1. Juli 2007 4,65 Mrd. Euro als Eigenkapital und 3,25 Mrd. Euro als Nachrangdarlehen in die KfW eingebracht. Die Zweckbindung des Sondervermögens bleibt jedoch erhalten, denn die erwirtschafteten Erträge werden ausschließlich für die ERP-Wirtschaftsförderung und den Substanzerhalt eingesetzt. Auch die Einflussmöglichkeiten der Politik auf die ERP-Wirtschaftsförderung bleiben unverändert. Der KfW stehen jedoch als Bank bessere Mittel zur Verfügung, um die ERP-Wirtschaftsförderung effizient und kostengünstig abzuwickeln.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/dekBbg3Y
Link kopieren Link kopiert