Schuldbuchforderungen
Im Zusammenhang mit der Enteignung von Grundstücken wurden den Grundeigentümern in der ehemaligen DDR unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen gewährt. Die Behörden der ehemaligen DDR legten die Entschädigungsleistungen durch Feststellungsbescheid fest. Kam es nicht zu einer sofortigen Auszahlung der Entschädigungsbeträge, so wurden zugunsten der Entschädigungsberechtigten langfristige Forderungen gegen die DDR (= so genannte "Schuldbuchforderungen") begründet.
Darüber hinaus konnten Schuldbuchforderungen auch aus anderen Gründen entstehen.
Es wird unterschieden zwischen Schuldbuchforderung ohne besondere Vermerke und Schuldbuchforderung mit besonderen Vermerken:
Die Schuldbuchforderungen wurden ohne besonderen Vermerk begründet, wenn an dem zu entschädigenden Vermögenswert keine Rechte Dritter bestanden, zum Beispiel dinglich gesicherte Rechte an einem Grundstück.
Schuldbuchforderungen wurden mit besonderen Vermerken begründet, wenn an dem zu entschädigenden Vermögenswert Rechte Dritter bestanden und keine Auseinandersetzung zwischen den Berechtigten stattgefunden hat.
Die KfW ist zuständig für die Bearbeitung der Schuldbuchforderungen, die noch nicht vollständig an die Berechtigten ausgezahlt wurden.
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