Meldung vom 06.12.2013 / KfW

Kunden nutzen Tilgungsfreiheit im KfW-Wohneigentumsprogramm verantwortungsbewusst

Die KfW fördert mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Mit der flexiblen Ausgestaltung des Programms, z.B. den vielfältigen Tilgungsmöglichkeiten, orientiert sich die KfW an den Bedürfnissen der Kunden. Sie verleitet damit aber nicht zum vorschnellen Erwerb von Wohneigentum. Die der KfW vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Kreditnehmer frühzeitig mit der Tilgung ihres Darlehens beginnen.

Knapp 90 % der Zusagen im KfW-Wohneigentumsprogramm erfolgen mit lediglich einem Freijahr, 95 % mit maximal 2 Freijahren. Eine bewusste Inanspruchnahme von Freijahren, mit der die Kapitaldienstbelastung in spätere Jahre verschoben wird, die dort unter der Annahme eines steigenden Einkommens erst darstellbar ist, können wir somit nicht beobachten. Ein weiteres Indiz hierfür ist, dass der Eigenkapitalanteil bei privaten Baufinanzierungen in den letzten drei Jahren unverändert hoch ist.

Nach unseren Erfahrungen wird die Tilgungsfreiheit in der Startphase genutzt um Gegebenheiten insbesondere im Neubau gerecht zu werden. So wird üblicherweise die Finanzierung vor dem Baubeginn abgeschlossen. Während der mehrmonatigen Bauzeit, in der Darlehen nach Baufortschritt ausgezahlt werden, ergäbe sich mit Tilgungspflicht eine Doppelbelastung aus Darlehenstilgung und Mietzahlungen.

Die Darlehen mit 10-jähriger Tilgungsfreiheit (endfällige Laufzeitvariante) kommt i.d.R. zur Anwendung, wenn der Kunde bereits einen Bausparvertrag anspart und mit Auszahlung des zinsgünstigen Bauspardarlehens dann der endfällige Kredit bei der KfW abgelöst wird. Dadurch erlangt der Kunde über 20 Jahre Zinssicherheit (Laufzeit des KfW-Darlehens + Laufzeit des Bauspardarlehens). Dies trägt zu einer erhöhten Planungssicherheit bei. Alternativ kommen z.B. auch fällig werdende Kapitallebensversicherungen als Tilgung in Frage. Auf die endfälligen Laufzeitvarianten entfallen ca. 3 % der Anträge. Somit haben im Jahr 2012 ca. 2600 Kreditnehmer Anträge für die endfällige Laufzeitvariante gestellt.

Die KfW setzt keinen Anreiz für risikobehaftete Investitionen, sondern gibt den eigenen Refinanzierungsvorteil in Form günstiger Zinskonditionen weiter. Diese Förderung geschieht im bewährten Bankdurchleitungsverfahren, d.h. die Kreditvergabe erfolgt über die Hausbank des Bauherrn. Dabei trägt die Hausbank weiterhin vollständig das Kreditausfallrisiko unter Hinzunahme banküblicher Sicherheiten. In diesen Kreditvergabeprozess überprüfen unsere Finanzierungspartner die Bonität des Kreditnehmers. Zudem ist der Förderhöchstbetrag auf 50.000 EUR begrenzt, so dass i.d.R. nur eine Anteilsfinanzierung mit dem Bedarf eines ergänzenden Hausbankdarlehens vorliegt.

Der in Medien aufgekommene Vorwurf, die KfW würde mit dem Wohneigentumsprogramm die Bildung einer Immobilienblase begünstigen, weisen wir zurück. Nach wie vor wird der Wohneigentumserwerb zu einem wesentlichen Teil mit Eigenkapital finanziert, der Kreditbestand für Wohnungskäufe ist trotz steigender Preise und niedriger Zinsen kaum gewachsen. Auch das Kreditvergabeverhalten der Banken gibt aktuell keinen Anlass zur Sorge. Die Quartalsumfrage der Bundesbank zum Kreditgeschäft belegt, dass die befragten Banken ihre Kreditrichtlinien im Bereich der Wohnungsbaufinanzierungen vom 3. Quartal 2011 bis zum 3. Quartal 2013 mehrheitlich verschärft haben. (Im 4. Quartal 2013 gab es keine Veränderung.)

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Sybille Bauernfeind

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