Meldung vom 27.05.2014 / KfW
Korrekt installierte Batteriespeicher sind sicher
KfW-geförderte Batteriespeichersysteme bei PV-Anlagen sind bei korrekter Installation sicher
Die KfW fördert im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Speicher“ sowohl Stromspeicher mit Blei-Batterien als auch Speicher mit Lithium-Batterien. Speicher mit Lithium-Batterien gelten als besonders leistungsfähig. Sie werden u.a. auch in Elektroautos, Laptops, Handies verwendet.
Speicher mit Lithium-Batterien gelten als sicher, wenn Sie fachgerecht transportiert, installiert und betrieben werden. Der KfW sind die fachgerechte Installation und der sichere Betrieb der Batteriespeicher sehr wichtig. Sie adressiert daher bestehende Sicherheitsrisiken durch Vorgaben zu förderfähigen Geräten (Herstellererklärung) und zur fachgerechten Installation (Fachunternehmererklärung; Speicherpass). Die Dokumentation der fachgerechten Installation und die Einhaltung des Sicherheitskonzepts des Herstellers sowie eine Einweisung in den sicheren Betrieb sind Fördervoraussetzungen. Ohne die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfolgt keine Förderung.
Die KfW legt hohe Standards an die von ihr geförderten Solarspeicher an. Batteriespeicher müssen über eine sog. Herstellerklärung (erarbeitet vom Bundesverband Solarwirtschaft) verfügen, in der neben der Einhaltung der Förderkriterien u.a. bestätigt wird, dass die gültigen Anwendungsregeln, Netzanschlussrichtlinien und Normen für den Netzanschluss von PV-Anlagen mit Batteriespeichern eingehalten werden. Auch müssen Sicherheitsanforderungen, die noch nicht über Normen abgedeckt sind, entsprechend dem Stand der Technik durch Herstellervorgaben beschrieben und im Sicherheitskonzept des Herstellers dokumentiert werden.
Das Sicherheitskonzept für das Batteriesystem umfasst nachstehende Bereiche und berücksichtigt mögliche Gefährdungen durch das PV-Speichersystem oder seine Komponenten vor, nach und während des Betriebs zum Zwecke der Sicherheit von Mensch, Umwelt und Sachwerten:
A) Lagerung, Transport, Handling,
B) Aufstellort
C) Installation (mechanisch und elektrisch)
D) Inbetriebnahme
E) Betrieb und Wartung
F) Instandsetzung
G) Entsorgung
Batteriespeicher dürfen zudem nur von geschulten Fachunternehmern installiert werden. Die Einhaltung des Sicherheitskonzepts ist hier ein zentraler Punkt. Dokumentiert wird die fachgerechte Installation durch die Fachunternehmererklärung bzw. durch den Speicherpass, die vom ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) erstellt wurde. Die Einhaltung der Transportvorschrift UN.38.3 ist Bestandteil des Sicherheitskonzepts (betreffend Transport und Lagerung von Lithium-Batterien). Eine Förderung erfolgt nur, wenn die o.g. Herstellererklärung zum Speicher vorliegt, und die Dokumentation der fachgerechten Installation (Fachunternehmererklärung oder Speicherpass) vorliegen.
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